13. Monatslohn Anteilsmässig oder Totalbetrag

Guten Morgen, beim Excel ‘Lohnbuchhaltung’ habe ich folgende Frage zum 13. Monatslohn.
Muss ich von Januar - Dezember jeweils den 13. Monatslohn anteilsmässig in die Spalte E eintragen, damit der monatliche Bruttolohn stimmt und AHV/IV Beiträge auch, oder reicht es, wenn ich den gesamten 13. Monatslohn in das Feld E33 eintrage?
Aus meiner Sicht ist das Resultat nicht dasselbe.
Besten Dank

Fabian

Guten Tag Fabian

Es reicht grundsätzlich aus, wenn Sie den gesamten 13. Monatslohn im Feld E33 eintragen. Die Sozialabzüge müsste es genau gleich berechnen.

Beste Grüsse

Patrick

Hallo Patrick,

danke für die Rückmeldung.
Meine Überlegung ist folgende:

wenn ich anteilsmässig monatlich den 13. ML von jan-dez eintrage, erhöht sich der monatl. Bruttolohn jeden Monat und mein BVG Beitrag ist somit 12 Mal höher als wenn ich den 13. ML nur im Dezember mit vollem Betrag hinzurechne und somit nur im Dezember einen höheren BVG Beitrag leisten muss.

Wenn ich Zeit habe, zähle ich diese mal zusammen, dann sehe ich es.

Gruss

Fabian

Hallo Fabian

Das kommt natürlich schon drauf an, ob der 13. ML bei der BVG gemeldet ist und ob der BVG-Betrag mit einem %-Satz berechnet wird.

Prüfe es doch bei Zeit einmal - je nach Abmachung mit deiner PK kann es so oder so sein.

Gruss
Patrick

Hallo Patrick,
also der 13. ML muss ja zwingend bei der BVG gemeldet sein, da Lohnbestandteil. Die Tabelle der PK zeigt Tabellarisch 7% AG und 7% AN Beitrag vom koordinierten Lohn.

Habs mal in der Excel Lohnbuchhaltung von Runmyaccounts eingegeben und leider unterschiedliche Werte erhalten.

Beispiel 1 - 13. ML wird im Dezember ausbezahlt

ML CHF 4000.- = CHF 48’000.- (BVG Abzug Jan - Nov: 136.05 )
13. ML CHF 4000 (BVG Abzug Dezember da BL CHF 8000.- - > 349.55)
Also Total BVG Beiträge CHF 1846.10

Beispiel 2 - 13. ML wird jeden Monat anteilsmässig ausbezahlt

ML CHF 4000.- plus Anteil 13. ML CHF 333.33 (4000.- / 12)
Monatliche BVG Beiträge wenn BL 433.33 -> CHF 157.05
Also Total BVG Beiträge CHF 1884.60

Somit ergibt sich eine Differenz von CHF 38.50
Wer entscheidet nun, ob der 13. ML anteilsmässig pro Monat oder Ende Jahr Pauschal ausbezahlt wird?

Gruss

Fabian

Hallo Fabian

Wie der 13. ML ausbezahlt wird ist von Unternehmen zu Unternehmen anders. Dies kann in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter abgemacht sein.

Korrekt ist im Endeffekt beides. Was mit der von dir errechneten Differenz passiert, muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Wird diese Different 50%/50% aufgeteilt, übernimmt alles der Arbeitgeber.

Gruss
Patrick

Guten Morgen Patrick,
Du schreibst, dass die Differenz bereinigt werden muss, das heisst ja mit anderen Worten, die korrekte Methode ist die monatliche Auszahlung anteilsmässig, wo die BVG Beiträge höher sind.
Denn so wie ich es momentan mache (13. ML komplett mit Dezember Lohn) resultiert Ende Jahr in tieferen BVG Beiträgen. Kann ich es auch einfach so belassen?
Meine ursprüngliche Frage war, welche Art korrekt ist und dann habe ich herausgefunden, dass einen direkten Einfluss auf die Beiträge hat. Eine Differenz gibt es ja bei mir nicht, da ich nur 1 Methode anwende und diese (leider) tiefere BVG Beiträge ausweist.
Gruss und Danke weiterhin für Deine Hilfe

Fabian

Hallo Patrick,
habe gerade mit der Pensionskasse gesprochen. Ihnen ist das Problem bewusst und sie sagen, dass es vom Betrieb definiert wird. Beides ist korrekt.
Ja nach Auszahlungsart hat der MA Ende Jahr mehr oder weniger BVG Beiträge. Das ist einfach so.

Gut Frage geklärt.

Gruss

Fabian