Abschreibung im Anschaffungsjahr

Liebe Community,
es eilt, denn es geht um die Buchhaltung 2015. (letzte Frist 15.11.2016).
Mitte 2015 liess ich durch eine Fremdfirma eine Website erstellen, welche ich auch sofort bezahlte.
Darf ich ich schon Ende 2015 Abschreiben?
Wenn ja, dann trage ich die Abschreibung ins Aufwankonto - und dann?
Dann müsste ich ja in der Schlussbilanz gar nicht den Anschaffungspreis eintragen sondern gleich den Wert nach der Abschreibung?
MFG J.P.S

Hallo fukasake

Ja du darfst.

Buchungen:

  1. Website - Bank (Mitte 2015)
  2. Abschreibung - Website (31.12.2015)

Wenn du dies so machst, kommt automatisch der richtige Wert in die Bilanz.

Ich hoffe, du hast noch jemanden, der deine Jahresrechnung prüft. Wenn du solch elementares Buchhaltungswissen nicht hast, ist dies dringend zu empfehlen. Die vermeintliche Ersparnis durch das Weglassen einer kompetenten Beratung kann unter Umständen sehr teuer werden. Ich unterrichte Buchhalter und Sachbearbeiter im Rechnungswesen. Die wissen das bei Ausbildungsbeginn bereits ausnahmslos. Ich weiss nicht, welchen Beruf du hast. Aber ich denke, dass ich den auch nicht ohne Ausbildung ausführen kann. “Schuster bleib bei deinen Leisten” :wink:

Gruss
tax_i_driver

Hallo tax_i_driver,
vielen Dank für die Info
Ja, ich hoffe auch, dass ich den Geissbock nicht zum Gärtner mache.
Da zwischen uns und unserem Buchhalter Unstimmigkeiten entstanden sind, muss ich jetzt im seinem letzten Abschluss “spicken”.
Jetzt eilt es dermassen, dass es nur noch darum geht, eine Einschätzung des Taxoffice verhindern.-
MFG J.P.S