Aktiengesellschaft Sitz Kanton zur Wahl?

Liebe Wissenden
In einer Feierabenddiskussion ist folgende Frage aufgetaucht.
Frau A. führt einen privaten Spitexservice in der Stadt Zürich als Einzelfirma. Ihre gesamte Geschäftstätigkeit führt sie im Kanton Zürich aus und ist wohnhaft in der Stadt Zürich.
Nun möchten Sie eine Aktiengesellschaft gründen. Da die Steuerbelastung für juristische Personen im Kanton Zürich rund 26% beträgt und im Kanton Luzern rund 14% wäre es ja von Vorteil, den Sitz der AG im Kanton Luzern zu haben. Kann Sie mit diesen Voraussetzungen den Sitz der AG im Kanton Luzern haben?
Im Art. 56 ZGB heisst es: «Der Sitz der juristischen Personen befindet sich, wenn ihre Statuten es nicht anders bestimmen, an dem Orte, wo ihre Verwaltung geführt wird.»
Bin gespannt.
Grüsse
zelot

Lieber zelot

Sie bringen da etwas durcheinander: ZGB und Steuerrecht ist nicht dasselbe. Allerdings steht im Steuerrecht dieser Satz fasst identisch.

um es kurz zu machen: [quote]
Kann sie mit diesen Voraussetzungen den Sitz der AG im Kanton Luzern haben? [/quote]
nein!

Selbst wenn Frau A. die Verwaltung der Gesellschaft nach Luzern oder Zug beispielsweise zu einem Treuhänder (Briefkastendomizil) verlegen würde, müsste der Sitzkanton den Gewinn, der allenfalls bestehenden Betriebsstätte Zürich, gemäss § 56 StG ZH bzw. Art. 21 StHG ausscheiden. Damit würde der Gewinn dann trotzdem wieder in Zürich (mit 26 %) besteuert.

Die Höhe der Gewinnsteuer ist nur dann wirklich ein Problem, wenn die Gesellschaft auch hohe Gewinne erzielt. Aufgrund der geschilderten Situation würde wohl auch der grösste Teil des Gewinnes als Lohn und/oder Dividende ausgeschüttet. Dieses Einkommen würde dann wieder am Wohnort von Frau A in Zürich besteuert.

Auch die mit einem Briefkastendomizil zusätzlich entstehenden Kosten (Treuhänder, Domizilgeber, Miete etc.) dürfen gerade bei einem KMU nicht ausser Acht gelassen werden. Häufig ergeben sich durch die Auseinandersetzung mit den Steuerbehörden auch nicht unerhebliche Rechts- und Beratungskosten, die gelegentlich die erhoffte Steuerersparnis von vielen Jahren übersteigen können.

Gruss
tax_i_driver

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lieber tax_i_driver
herzlichen dank für ihre prompte und ausführliche antwort.
frage vollkommen beantwortet.
gruss
zelot