Anlagebuchhaltung: Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten

Guten Tag miteinander

Ich hätte eine Frage zum Thema Anlagebuchhaltung. Grundsätzlich werden die Anlagen immer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, nicht rückforderbare Steuern etc).

Was ist, wenn die Anschaffungsnebenkosten weitaus höher sind als die Kosten für das eigentliche Anlagegut. Konkret, wenn ich Mobiliar kaufe für CHF 4’000.-, die Montagekosten (Monteurarbeit mit Anfahrt) inkl. Transport, Zoll etc, jedoch fast CHF 11’000.- betragen.

Hat dies einen Einfluss auf die Aktivierung? Wenn ich nun die Position Mobiliar zu CHF 15’000 aktiviere dann habe ich sozusagen fast 75% Montagekosten mitaktiviert. Wenn ich das Mobiliar am nächste Tag verkaufen würde, hätte das Mobiliar höchstens einen Wert von CHF 4’000.-

Würde handelsrechtlich/steuerrechtlich etwas dagegen sprechen, die CHF 11’000 direkt in die Kosten zu buchen?

Was ist eure Einschätzung? Wie werden solche Fälle in der Praxis behandelt?

Vielen Dank bereits jetzt!