Anteilige Kostenübernahme Bodenreparatur - Ertrag oder Minderaufwand?

Hallo zäme
Unser Vermieter übernimmt einen Kostenanteil an der Bodenreparatur. Die Rechnung für die Reparatur habe ich auf 6050 Unterhalt Geschäftsräume gebucht.

Wie soll ich jetzt den Ertrag des Kostenanteils vom Vermieter verbuchen? Als Minderaufwand auf das 6050 oder auf ein Ertragskonto?

Besten Dank im voraus.
Freundliche Grüsse
Albin

Hallo Albin

Beide Varianten sind möglich. Ich persönlich würde es als Aufwandminderung buchen. Schon möglich, dass es gemäss „Schulbuch“ im Ertrag gebucht wird, doch meiner Meinung nach ist in diesem Falle, mit der Buchung als Aufwandminderung, die Erfolgsrechnung aussagekräftiger.

Grüsse
Salvatore

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Hallo Albin

da kein zusätzlicher Ertrag generiert wird, empfehlen ich dir auch, diese Beteiligung als Aufwandsminderung zu verbuchen.

Liebe Grüsse
Nora

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Besten Dank für die Einschätzung.
Freundliche Grüsse
Albin Sarbach