Ausgaben VOR Selbständigkeit "privat bezahlt"

Hallo,

ich stehe ganz am Anfang meiner Stelbständigkeit (Therapiebereich, keine Meldepflicht, bisher sehr geringe Einnahmen, mache das neben meiner Haupttätikeit als Hausfrau/Mutter) und mache nur eine Milchbuechlirechnung, jed. hab ich im Vorjahr div. Anschaffungen getätigt, die ich nun gerne in der Abrechnung/sprich Steuererklärung unterbringen würde, da sie def. die Selbständigkeit betreffen.
Da ich nichts verbuchen muss, ist es weniger eine Frage, wie ich es buchen würde, sondern eher: darf ich überhaupt solche Dinge in die Buchhaltung reinnehmen?
zB habe ich bevor ich mit der Selbständikeit anfing Fachbücher gekauft - kann ich die einfach reinnehmen - per 1.1.?
Laptop - jmd hat mir gesagt, da er vom Vorjahr ist müsse ich ihn abschreiben, kann aber den verminderten Betrag dann als Geschäftsaufwand reinnehmen? ist das korrekt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe, liebe Grüsse, Danyyela

Ja, grundsätzlich dürfen geschäftlich bedingte Ausgaben vor der Gründung “nachträglich” erfasst werden. Ganz korrekt lässt sich das aber nur in einer doppelten Buchhaltung abbilden. Und ja, bei einer einfachen Buchhaltung / Milchbüechli-Rechnung würde ich persönlich es auch einfach z.B. per 1.1. als Ausgabe erfassen (auch wenn es ja eigentlich vom Vorjahr/vor der Gründung war). Oder hat da jemand eine bessere Idee?

Bezüglich Laptop: Wenn ich das richtig verstehe, dann Ja. Hinweis: Mein Treuhänder hat mir als Faustregel einmal gesagt, dass Ausgaben bis 1000.- nicht abgeschrieben werden müssen, sondern direkt einmalig als Ausgabe erfasst werden können. Mein 700.- Geschäftslaptop habe ich z.B. also einfach einmalig als Ausgabe erfasst. Auch hier: Lasse mich gerne korrigieren :slight_smile:

Beste Grüsse,
Michael

PS: Ich weiss der ursprüngliche Beitrag ist schon über 2 Jahre her, trotzdem stolpert sicher immer mal wieder jemand über dieses Thema (wie ich gerade) :wink: