Auszahlung EO Entschädigung

Hallo liebe Experten :slight_smile:

Ich habe Basis-Fragen und vielleicht Software-spezifische Fragen, hoffe trotzdem auf eure Geduld und Antworten.
Wir haben von der SVA die EO Entschädigung für Juli für einen Mitarbeiter erhalten. Hier nun meine Fragen:

  • der ausbezahlte Betrag von Fr. 1’250 ist Brutto? D.h. für die Auszahlung an den Mitarbeiter müssen die Abzüge noch berücksichtigt werden. Ohne UVG. Richtig?

  • Nun haben wir aber die Juli-Entschädigung bereits im voraus ausbezahlt und zwar mehr als wir schliesslich von der SVA erhalten haben. D.h. ich muss die Differenz der Brutto-Beträge mit der nächsten Lohnabrechnung in Abzug bringen, also Brutto-Betrag Fr. 1’800 (unsere Auszahlung) minus Brutto-Betrag Fr 1’250 der SVA = Fr. 550.

  • Kann ich diese Korrektur über dieselbe Lohnart machen wie für die reguläre Auszahlung?
    Also Beispiel Lohnabrg. August:
    . Lohnart EO-Entschädigung (5020), reguläre Auszahlung: Fr. 1’800
    . Lohnart EO-Entschädigung (5020), Korrektur Juli: - Fr. 550
    . dann die Abzüge von Brutto Fr. 1’250.00

Vielen Dank im Voraus.

Lg
gipe