Bezahlung externer Aushilfen wie buchen?

Hallo zusammen.

Ich möchte das fachkundige Forum bei einer Frage um Hilfe bitten.

Sachlage:
Ich bin Kleinunternehmer(Softwareentwicklung) und mache dementsprechend nur eine EÜR.
Gelegentlich möchte ich die Hilfe eines ehemaligen Kollegen in Anspruch nehmen, der dafür eine
Entlohnung bekommen soll. Dieser ehemalige Kollege ist bereits im
Ruhestand und hat kein Gewerbe angemeldet.

Meine Fragen dazu:

  • Wie muss diese Aufwendung gebucht werden?
  • Welche Belege müssen dazu vorliegen, Rechnung des Kollegen oder
    genügt ein Beleg von mir, der die Zahlung dokumentiert?
  • Welche Angaben müssen auf den Belegen unbedingt vorhanden sein(Steuernummer ect.)?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für jede Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd L.

Hallo Bernd,

die Aufwendungen für die Hilfe Deines ehemaligen Kollegen buchst Du in der EÜR auf „Bezogene Fremdleistungen“ oder in SKR04 auf das Konto 5900 „Fremdleistung ohne VSt.“.

Deinen ehemaligen Kollegen solltest Du bitten, Dir eine Kleinunternehmer-Rechnung auszustellen. Was eine korrekte Kleinunternehmer alles enthalten muss findest Du hier: http://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Weitmann

Hallo Sebastian,

vielen Dank für Deine Hilfe. Das ist genau das was ich gesucht habe.
Eine Frage habe ich dennoch. Ich verwende den Kontenrahmen SKR03. Da gibt es die
5000er Konten nicht. Kann ich im SKR03 stattdessen das Konto 4780 "Fremdarbeiten(Vertrieb) nehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lutz

Hallo Sebastian,

ich habe jetzt ein Konto “Bezogene Fremdleistung ohne VSt.”, in der Kategorie “4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen” anglegt. Das sollte wohl so in Ordnung sein, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lutz

Hallo Bernd,

in SKR03 gibt es drei Alternativen für die Verbuchung von Fremdleistungen:

a.) 3100 für bezogene Fremdleistungen die dem Produktions- oder Handelsprozess zuzuordnen sind;
b.) 4909 für Fremdleistungen die aus innerbetrieblichen Gründen bezogen werden und
c.) 4780 für Fremdleistungen die mit dem Vertrieb in Verbindung stehen.

Für die EÜR ist die Wahl jedoch ohne Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weitmann

Hallo Sebastian,

herzlichen Dank für Deine Hilfe.
Damit ist alles geklärt. :-))

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lutz

Hallo Bernd,

ich weiß nicht, ob das Thema noch aktuell ist.

Falls du aber noch weitere Informationen zur Kleinunternhemerregelung benötigst, kann ich diese Seite empfehlen:

https://rechnungsvorlage-kleinunternehmer.de/

Ich habe dort einige Infos gefunden, und möchte Sie dir und den anderen Usern daher nicht vorenthalten :wink:

VG

Hallo elToro,

vielen Dank, für die Info. :slight_smile:.
Ich werde mir das auf jeden Fall anschauen.

Grüße
Bernd Lutz