Bezahlung von Fremdwährungsdienstleistungen mit Kreditkarte

Hallo Zusammen,

Ich habe soeben dieses tolle Forum gefunden und habe zwei Fragen an Euch:

Ausgangslage: Für eine Personengesellschaft, welche noch nicht der MWSt unterliegt, werden zahlreiche Dienstleistungen (wie Hosting einer Website, Cloud-Services etc.) via CHF-Kreditkarte bezahlt (das heisst dort belastet). Zudem sind die fälligen Beträge jeweils in EUR und/oder USD zu bezahlen.

Zum Beispiel: Erwerb von einer E-Mailadresse bei WIX.com. In meiner Kreditkartenabrechnung sind EUR 36.50 aufgewiesen, welche in CHF 42.35 umgerechnet und belastet wurden. In diesem Betrag inbegriffen ist ebenfalls ein Bearbeitungszuschlag für Fremdwährungszahlungen von 1.75%.

Reicht es aus, wenn ich in der Buchhaltung den mir am Ende belasteten Totalbetrag in CHF eintrage: Aufwand für bezogene Dienstleistungen (4400) / Bankguthaben (1020), CHF 42.35?

Muss ich ausserdem etwas Spezielles im Zusammenhang mit den 1.75% Bearbeitungszuschlag pro Buchung beachten? Das heisst, diese zum Beispiel als Finanzaufwand (6900) buchen?

Vielen Dank schon zum Voraus für Eure Hilfe.

Beste Grüsse,

Lionel

Hallo Lionel

Es reicht aus wenn du in der Buchhaltung den auf der Kreditkarte belasteten Totalbetrag in CHF verbuchst.
Es wäre sicherlich auch nicht falsch, die 1.75% Bearbeitungszuschlag auf Finanzaufwand zu buchen. Ich persönlich würde den Endbetrag auf das entsprechende Aufwandkonto des Wareneinkaufs bzw. Dienstleistungsaufwand buchen.

Noch einen Hinweis: Du schreibst, dass du nicht MWST-pflichtig bist. Falls du Dienstleistungen aus dem Ausland beziehst, ist diesbezüglich zu beachten, dass der Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland eine subjektive Steuerpflicht (für diese Bezüge) auslösen kann, wenn der Wert der Bezüge grösser als CHF 10‘000 pro Jahr ist. --> siehe Art. 45 ff. MWSTG (Bezugssteuer)

Grüsse
Salvi

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Hallo Salvi

Vielen Dank für deine rasche und hilfreiche Antwort.

Danke auch für die Präzisierung betreffend der Bezugssteuer. Das heisst folglich, dass mit dem Erreichen der CHF 10’000-Grenze sämtliche Dienstleistungen (und nicht erst der Betrag ab CHF 10’000) aus dem Ausland (unabhängig davon, welches und wie viele Unternehmen die Dienstleistungen erbracht haben) der MWST unterliegen?

Beste Grüsse

Lionel

Hallo Lionel

Ja genau. Bei Überschreitung der 10’000er Grenze, gilt diese dann nicht als “Freigrenze” sondern es ist der gesamte Betrag kumuliert aus Dienstleistungsbezug aus dem Ausland steuerbar.

Wärst du hingegen “normal” MWST-pflichtig, müsste diese Bezugssteuer immer bereits ab dem ersten Franken als Umsatzsteuer abrechnet werden. Doch gleichzeitig könnte man den Betrag wieder als Vorsteuerabzug geltend machen (somit ein Nullsummenspiel), aber nur bei Abrechnung nach effektiver Methode. Bei der Saldosteuersatzmethode bezahlt man die Bezugssteuer und hat keinen Vorsteuerabzug.

Grüsse
Salvi

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Hallo Salvi

Super, vielen Dank für deine wertvollen Infos. Ich habe darauf basierend eine Anschlussfrage: Wie schauen nach der Verbuchung der Dienstleistung (Dienstleistungsaufwand / Bank) die Buchungssätze aus

i) für die Buchung der Bezugsteuer nach der Bezahlung der Dienstleistung, und
ii) für die darauf folgende Bezahlung der Bezugsteuer?

Beste Grüsse

Lionel

Hallo

Wenn du jetzt schon weisst, dass du die Grenze von CHF 10’000 für die Bezugssteuer erreichen wirst bis Ende Jahr und damit Bezugssteuer-pflichtig wirst, dann kannst du die entsprechenden Buchungen bereits anwenden (diese Variante gilt jedoch nur, wenn du nicht MWST-pflichtig bist, sondern nur Bezugssteuer-pflichtig!):

i) für die Buchung der Bezugsteuer nach der Bezahlung der Dienstleistung:

S: Aufwandkonto* / H: 2200 Geschuldete MWST (oder 2201 Abrechnungskonto MWST)
Betrag: 7,7% vom bezahlten Betrag der Dienstleistung

*als Aufwandkonto kannst du entweder das gleiche Konto nehmen wie für die Bezahlung der Dienstleistung, oder du kannst auch ein separates Konto in derselben Kontenklasse eröffnen mit (bspw.) der Bezeichnung “Bezugssteuer”. Das ist dir überlassen.

ii) für die darauf folgende Bezahlung der Bezugsteuer:

S: 2200 Geschuldete MWST (oder 2201 Abrechnungskonto MWST) / S: Bank

Anschliessend sollte das Konto 2200 (oder 2201) ausgeglichen sein.

PS: Je nachdem was für eine Buchhaltungssoftware du benutzt, sind allenfalls bereits entsprechende Einstellungsmöglichkeiten bzw. dafür vorgesehene MWST-Codes vorhanden, die die entsprechenden Buchungen automatisch vornehmen können.

Grüsse
Salvi

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Hallo Salvi

Super - vielen Dank für deine hilfreiche Unterstützung :+1:

Beste Grüsse

Lionel

Hallo Salvi,
Gerne würde ich dieses Thema nochmals aufgreifen.
Als Berechnungsgrundlage für die Bezugsteuer, nehme ich welchen Betrag? Den Endbetrag auf der Kreditkartenabrechnung, also inkl. Bearbeitungszuschlag? Oder exklusive?
Besten Dank für Deine Hilfe.
Kathi