Buchhaltung GmbH

Ich muss eine Buchha einer GmbH buchen. Der Inhaber ist einziger Gesellschafter.
Zwei bis drei Mal im Monat überweist er sich einen Betrag ab dem Geschäftskonto.
Ich buche dies als Nettolohn auf das Lohndurchlaufskonto. Buchung 1091 / 1020. Ende Jahr würde ich dann aus der Nettolohnsumme den Bruttolohn ausrechnen und entsprechend das Lohnrekap erstellen und die entsprechenden Lohnmeldungen machen. Ist das korrekt so?
Bis jetzt hatte ich immer einfache GmbH’s zu buchen, wo klar war wieviel Lohn sich der Gesellschafter auszahlt.

Weiter macht dieser Gesellschafter hin und wieder Barbezüge vom Geschäftskonto. Einen Teil kann ich sicher an die Kasse buchen im Verhältnis der Barausgaben anhand der Quittungen.

Was soll ich mit den restlichen Barbezügen machen? Auch als Lohn? oder auf ein Kontokorrent?

Danke für eure Antworten.

Hallo Meyer

Die Buchung an das Lohndurchlaufkonto ist primär nicht falsch aber benötigt werden die Aufwandbuchungen. Die kannst du auch am Jahresende vornehmen.

z.B.
Lohnaufwand / Durchlaufkonto
Sozialversicherungen / Durchlaufkonto

Wichtig ist, dass er bei den Sozialversicherungen - AHV/IV/EO/ALV, Unfall und ggf. BVG bei überschreiten des minimal versicherten Lohnes von 21’150.

Barbezüge können analog Bank an Lohndurchlaufkonto gebucht werden. Es sei denn die Beträge seien für geschäftliche Aufwendungen entnommen worden.

Hoffe das hilft weiter. Bei Fragen nur zu.

Grüsse
Buchhaltung

So sehe ich das auch, wie schon beantwortet.
Jedoch ist es vielleicht sinnvoll, unterhalb 21’150 Fr im Jahr als Lohn zu buchen und etwaige Beträge darüber hinaus als Gewinnausschüttung oder als Kredit, um nicht in die BVG-Pflicht zu kommen:

Aber das sollte der Unternehmer schon entscheiden, ob er einen grösseren Vorteil darin sieht, in die BVG einzuzahlen oder das Geld lieber anderweitig anlegt.

Wie sehen das andere?

Danke für eure Antworten.
Da die monatlichen Auszahlbeträge unterschiedlich sind, buche ich alles auf Lohndurchlaufskonto und erstelle aufgrund dessen Beträge dann das Lohnrekap, welches ich dann Ende Jahr entsprechend buche.

Der Unternehmer ist bereits BVG-pflichtig.

noch eine andere Frage zum Erstellen des Lohnrekap.

Wie handabt ihr das bei einer GmbH mit Alleinunternehmer. Ist es hier notwendig die NBU und Krankentaggeldprämien auf den Unternehmer abzuwälzen? Er zahlt die Beiträge ja so oder so…und da ich ja dann immer den Nettolohn auf den Bruttolohn aufrechnen muss, würde ich nur AHV, ALV, BVG beim Lohnrekap berücksichtigen. Wie seht ihr das?

Ich hol es nochmal rauf, vielleicht bekomm ich ja noch eine Antwort.:blush:

Hallo Meyer

Die NBU- und KTG-Abzüge der Mitarbeiter (sei es Alleinunternehmer oder andere Angestellte) können zu 100% von der Unternehmung übernommen werden.

Beste Grüsse
Patrick

Herzlichen Dank für die Rückmeldung!