Definitive AHV-Beiträge verbuchen

Hallo

Könnte mir jemand bei folgendem Problem helfen?
Ich bin seit 2014 selbständigerwerbend. Bisher habe ich immer Akonto-Beiträge an die AHV bezahlt. Jetzt habe ich im 2016 zum ersten mal die definitive Abrechnung für 2014 erhalten und frage mich, wie ich die Differenz verbuchen muss/ kann? Darf ich diesen zusätzlichen Aufwand in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für 2016 reinnehmen?
In einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass man diese Buchung auch am Ende des Jahres abgrenzen kann. Kann mir jemand ein Beispiel machen? Ich verstehe es nicht genau. Bedeutet dass, das ich am Ende des Jahres meinen tatsächlichen Lohn berechne und darauf die AHV Beiträge berechne und dann den Betrag mit den Akontozahlungen vergleiche und die Differenz transitorisch Buche? Ich mache eben nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

Marie

Guten Tag Marie

Ich gehe davon aus, dass es um die persönlichen Beiträge für dich als Firmeninhaberin geht.

Wenn du nichts abgegrenzt hast (was ich annehme), kannst du die noch zu bezahlenden Beiträge einfach im laufenden Jahr (2016) dem Aufwand erfassen. Ev. sind die Zahlungen als ausserordentlicher bzw. periodenfremder Aufwand auszuweisen.

Wenn du künftig die persönlichen Beiträge abgrenzen möchtest, muss du diese am Ende des Jahres ermitteln. Dies geschieht auf folgendem Weg:

Multipliziere das Ergebnis vor den persönlichen Beiträgen für das laufende Jahr mit dem Beitragssatz
(z.B. 9.6 %). Davon ziehst du die bereits verbuchten Akonto-Zahlung für die persönlichen Beiträge für das laufende Jahr ab. Wenn dies eine positive Zahl ergibt, verbuchst du diesen Betrag wie folgt:

  • Persönliche Beiträge SVA - transitorische Passiven

bei einer negativen Zahl:

  • transitorische Aktiven - Persönliche Beiträge SVA

Diese Abgrenzung löst du in dem Jahr gegengleich (z.B. transitorische Passiven - Persönliche Beiträge SVA) auf, wenn die definitive Abrechnung kommt. Wenn du alles richtig berechnet hast. und die Steuerbehörden keine Korrekturen an deinem Ergebnis vorgenommen haben, wird die Auflösung genau dem Betrag der definitiven Abrechnung entsprechen.

Ich empfehle meinen Kunden jeweils ein zusätzliches Konto für die persönlichen Beiträge der Vorjahre zu verwenden. Dann werden die Abgrenzungen und die Nachtragsabrechnungen über dieses Konto gebucht. Dadurch wird der Abschluss aussagekräftiger, weil man immer sieht, wie hoch die Beiträge für das laufende Jahr sind, und welche Beiträge allenfalls noch für vergangene Jahre angefallen sind.

Ich weiss, das klingt einigermassen kompliziert. Ziel dieser Verbuchung ist es, ein möglichst periodengerechtes und aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Auf diese Weise werden die erwarteten Aufwendungen berücksichtigt, obwohl diese noch nicht in Rechnung gestellt sind. Für ungeübte ist das nicht einfach. Deshalb habe ich auch einige Kunden, die Ihre Buchhaltung das ganze Jahr über selber führen und mich ausschliesslich für solche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss und den Steuern engagieren. Das ist je nach Konstellation durchaus ratsam und kann vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Gruss
tax-i-driver

Hallo tax-i-driver

Vielen Dank für deine ausführliche Hilfe!! Jetzt ist es mir klar. Danke!

Lieber Gruss
Marie

Hallo,
welche Konten kann ich für die “Persönliche Beiträge SVA - transitorische Passiven” nehmen?

Gruss Schmalen