Einzelfirma / AHV-Beiträge / Privatauslagen, Privatkonto

Liebe Community,

Ich bin neu auf dem Forum und ein Frischling in Sachen Buchhaltung. Letzten Sommer habe ich einen FiBu-Grundkurs besucht, um die doppelte Buchführung zu lernen und diese für das Geschäftsjahr 2017 anzuwenden (2016 war noch einfache Buchhaltung). Habe mir nun eine Buchhaltungssoftware besorgt und dort alle Geschäftsfälle übertragen/erfasst.
Nun sind natürlich einige Fragen aufgekommen und ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.

  1. Im ersten Geschäftsjahr (2016) hat der Einzelfirmainhaber ein privates Darlehen bekommen (unverzinst, muss nicht sofort zurückgezahlt werden). Fällt dies unter dem Konto “240 Langfristige Finanzverbindlichkeiten” (oder genauer gesagt: unter welcher Unterkategorie?)

  2. Stimmen die folgenden Buchungssätze, wenn:
    a) AHV-Beiträge über das Geschäftsbankkonto bezahlt wurden: Sozialversicherungsaufwand (5700) / Bank (1020).
    b) die Gutschrift überbezahlter Beiträge aus dem Vorjahr auf dem Geschäftskonto überwiesen wurden: Ausserordentlicher Ertrag (8000) / Bank (1020).
    c) der AHV-Beitrag vom 4. Quartal 2016 im Januar 2017 über das private Konto bezahlt wurde: Ausserordentlicher Aufwand (8010) / Privat (2850) oder Sozialversicherungsaufwand (5700) / Privat (2850).
    d) der monatliche Eigenlohn auf dem privaten Bankkonto ausgezahlt wird. In vielen Lehrbüchern steht Lohnaufwand (5000) / Privat (2050) geschrieben, aber in einem Einzelunternehmen geht es ja nicht um einen Aufwand per se. Handelt es sich nicht eher um einen “Kontoübertrag” von Geschäfts- auf Privatkonto? Dann würde der folgende Buchungssatz: Privat (2850) / Bank (1020)) aber irgendwie auch falsch, da auf Sollseite des Privatkontos Entnahmen gebucht werden, aber gilt nicht bei einer Lohnauszahlung, dass das Privatkonto zunimmt (und dementsprechend auf der Habenseite, da Einlage, stehen soll?) Mir ist allgemein der Unterschied nicht ganz klar, was es bedeutet, in welchen Fällen das Privatkonto auf der Soll- oder auf der Haben-Seite stehen soll.

e) Geschäftsauslagen mit privaten Mitteln getätigt wurden (z.B. Kauf von Material mit Maestro-Karte vom Privatkonto): Materialaufwand (4000) / Privat.
f) Privatauslagen über das Geschäft getätigt wurden, z.B. Privat-Einkauf im Coop mit Bankkarte resp. Barbezug aus Geschäftskonto bezahlt wurden: Privat (2850) / Bank (1020) resp. Kasse (1000).
Allgemeine Frage zu f), wo eigentlich der grosse Haken ist: Privatauslagen, die über das Geschäft getätigt werden, gelten ja als problematisch, da dadurch Privates und Geschäftliches miteinander vermischt werden. Wie kann man das korrigieren? Wie muss ich buchhalterisch vorgehen, wenn ich private Fälle “rausstreichen” möchte, sodass aber trotzdem der gleiche Schlusssaldo wie auf dem Bankauszug (für die Steuerverwaltung) rauskommt? :confused:

Tut mir leid, das es so viele Fragen auf einmal sind.
Ich bitte um euer Verständnis.

Vielen Dank

Hallo

Nachfolgend die Antworten zu deinen Fragen.

Grüsse
Salvi

  1. Falls das Darlehen an den Einzelfirmeninhaber gewährt wurde, dann hätte man es als Privatbezug (z,B. 2850 / 1020) buchen können. Bei einer Rückzahlung dann wieder als Privateinlage (1020 / 2850). Damit erübrigt sich auch die Unterscheidung zwischen lang- oder kurzfristig.

Grundätzliche Information betreffend Verbindlichkeiten:

  • Rückzahlungsfälligkeit per Abschlussstichtag bis zu12 Monaten = kurzfristig
  • Rückzahlungsfälligkeit per Abschlussstichtag ab12 Monaten = langfristig

a) Falls die Firma keine Angestellten hat, dann Ok. Falls die Firma Angestellte hat, dann empfehle ich die AHV-Beiträge der Angestellten auf 5700 zu buchen und für den Einzelfirmeninhaber ein separates Konto zu eröffnen, bspw. „5710 Persönliche AHV-Beiträge Firmeninhaber“.

b) Falls der Betrag im vorangehenden Geschäftsjahr nicht abgegrenzt wurden, dann kann die Gutschrift als “Bank / Ausserordentlicher Ertrag” gebucht werden.

c)
31.12.2017 (Abgrenzung AHV 4.Q.2017) : Sozialversicherungsaufwand / Passive Rechnungsabgrenzungen
01.01.2018: (Rückbuchung AHV 4.Q.2017): Passive Rechnungsabgrenzungen / Sozialversicherungsaufwand
Per Zahlungsdatum Januar 2018: Sozialversicherungsaufwand / Privat (2850)

d) Der „Eigenlohn“ des Einzelunternehmers ist ein Privatbezug. Somit lautet die Buchung: 2850 Privat / 1020 Bank.

Der Lohn des Einzelunternehmers wird nicht in der Erfolgsrechnung als Aufwand ausgewiesen. Schlussendlich kann der Reingewinn als eigentlicher Lohn des Einzelunternehmers betrachtet werden.


Das Privatkonto ist ein Passivkonto. Somit nimmt es bei Sollbuchungen (Bezüge) ab und bei Habenbuchungen (Einlagen) zu.

e) Korrekt.

f) Korrekt.

Problematisch ist es nur wenn man private Auslagen als Aufwand verbucht. Bucht man private Auslagen über das geschäftliche Bankkonto als Privatbezüge (2850 / 1020) ist es korrekt und unproblematisch.

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Lieber Salvatore

Besten Dank für die ausführlichen Antworten!

Hallo allen

Ich habe auch eine Frage in Zusammenhang mit Bezug aus Geschäftsbankkonto und Einzahlung aufs Konto Bank 1020 eines Einzelunternehmens , wie buche ich das?

Bezug aus Bank 1000 Kasse an 1020 Bank, weil Geschäftsführer sagt. das Geld kommt in die Kasse, also Kasse nimmt zu.

Einzahlung auf Geschäftskonto 1020 Bank an 1000 Kasse

Oder sollte ich Einzahlungen und Bezüge mit auf Konto Privat 2850 buchen?

Hallo, kann ich die persönlichen AHV - Beiträge auch für vergangene Jahre verbuchen?

Bin bei der Buchung für das Wirtschaftsjahr 2017, und habe die Bescheide für 2015 in 2017 und für 2016 in 2018 der SVA erhalten. Und wenn ja auf welches Konto werden diese verbucht?

Gruss Schmalen

Hallo Schmalen

Ja, du kannst auch die Beiträge für die vergangenen Jahre als Aufwand verbuchen. Falls du in den vergangenen Jahren jedoch keine Rückstellung/Abgrenzung vorgenommen hast, dann würde ich diese nun als ausserordentlichen Aufwand verbuchen (oder bei Rückerstattungen auf ausserordentlichen Ertrag).

Gruss
Salvatore

hallo in die Runde

Blockquote
Falls die Firma Angestellte hat, dann empfehle ich die AHV-Beiträge der Angestellten auf 5700 zu buchen und für den Einzelfirmeninhaber ein separates Konto zu eröffnen, bspw. „5710 Persönliche AHV-Beiträge Firmeninhaber“.
Blockquote

Der Lohn des Einzelfirma-Inhabers wird, wie ich gelesen habe, auf das Konto Privat gebucht, und nicht unter Personalaufwand.
Wäre es dann korrekterweise nicht so, dass auch die Sozialversicherungen des Inhabers NICHT unter Personalaufwand gebucht werden sollten? Sondern vielleicht auf Sonstiger betrieblicher Aufwand?

Grüsse, Bigi

Lieber Salvi

Im 2021 habe ich mit meiner Einzelfirma begonnen.

Ich habe anhand des AHV-Rechners dann meine erwarteten Beträge (angenommener gerundeter Betrag) im 2021, wie oben beschrieben abgegrenzt und gebucht auf 5700/2300 und per 1.1.22 (2300/5700) zurückgebucht.

Jetzt habe ich eine offizielle RG für 2021 erhalten. Diese würde ich nun so buchen: 5700 / 1020. Mit der Rückbuchung der Abgrenzung ergab es für mich aber auf dem Konto 5700 ein Minus. Mit der Buchung der Rechnung ist dort nun nur ein kleiner positiver Betrag. Ist dies relevant? Müsste dort nicht „nur“ die offiziellen Zahlen drin sein?

Ich habe gehört, dass man Abgrenzungen auch über 5700 mit 2270 buchen könnte, welche dann nicht zurückgebucht werden müssen. Wie verhält es sich dann mit diesem 2270 Konto? Muss das irgendwann auf Null sein?

Stehe grad irgendwie auf dem Schlauch :wink:

Danke für die Mithilfe.

Freundlicher Gruss, omnia

Hallo omnia

Nach der Rückbuchung gibt es immer zuerst ein Minus, das ist normal. Erst mit der Verbuchung der entsprechenden Rechnung löst sich das Minus auf. Dass nach der Verbuchung der Rechnung ein kleiner positiver Betrag übrig bleibt, ist nicht schlimm bzw. oft der Fall. Es kann auch ein kleiner negativer Betrag resultieren. Das bedeutet nur, dass die Rechnung etwas abweicht von der Abgrenzung, die du aufgrund des AHV-Rechners berechnet hast. Wenn die Differenz klein ist, ist das kein Problem.

Ja, Konto 2270 ist eigentlich das korrekte Konto für die passive Abgrenzung von Sozialversicherungen. Konto 2300 ist auch nicht falsch, aber 2270 ist besser. Es gibt schon auch die Variante, dass du ohne Rückbuchung arbeitest, aber dann musst du die Rechnung, die du im Vorjahr abgegrenzt hast, im Folgejahr direkt auf das Konto 2270 buchen, damit das Konto 2270 ausgeglichen wird. Das Problem dabei ist aber, dass wenn die Rechnung etwas abweicht von der Abgrenzung, was ja oft der Fall ist, dann hast du ständig einen Restsaldo auf dem Konto 2270. Somit empfehle ich dir, die Abgrenzungen immer zurückzubuchen, denn dann werden allfällige kleine Differenzen direkt im Aufwandkonto ausgebucht.

Grüsse

Salvi

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