Vielleicht ist das eine Basisfrage, aber ich finde selber nicht die Lösung dazu. Ich mache die Buchhaltung für unsere Firma selber und autodidaktisch. Und wir haben in diesem Jahr in eine GmbH umgewandelt. Deshalb wäre ich sehr froh um eure Hilfe
Wir haben nun zum ersten mal eine EO-Entschädigung von der SVA erhalten. Wir entschieden uns für Lohnfortzahlung 100% und Auszahlung direkt an die Firma.
Ich weiss nun dass dieser Betrag UVG-befreit ist. Das grosse Bild, oder eben wie die Auszahlung und die Korrektur verbucht werden, sehe ich leider nicht. Kann mir das jemand nach dem Schema “Betrag in CH Kontobez.1/Kontobez.2 ect.” aufzeigen?
Die zweite Frage ist, ob das in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters somit auch angepasst werden muss.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei de EO-Vergütung im Bereich Militär handelt, da du nur von UVG-Befreiung sprichst.
Dann ist es korrekt, dass die EO-Vergütung von der UVG befreit ist. Das heisst somit, dass der UVG-pflichtige Lohn um diese Vergütung reduziert werden muss.
Dadurch werden dem Mitarbeiter auch weniger Sozialabgaben abgezogen und er hätte so einen höheren Nettolohn. Das sollte aber nicht Sinn der Sache sein (er sollte ja nicht mehr verdienen als sonst) – ausser ihr wollt das.
Du müsstest also einen Nettolohnausgleich berechnen, damit der Nettolohn wieder gleich hoch ist wie unter „normalen“ Umständen – ich schicke dir ein Beispiel zusammen mit den Buchungssätzen. Ist nicht so einfach in Textform erklärt.
Bin zurzeit mit diesem Thema beschäftigt und habe gesehen, dass bereits ein Beitrag eröffnet worden ist zu diesem Thema EO-Entschädigung/Verbuchung. Ich hätte Interesse an der korrekten Verbuchung, könnten Sie mir da auch etwas behilflich sein. Besten Dank für Ihr Feedback. LG Buchhalter16
Hallo
Würde mich die Antwort auch sehr interessieren.
Kenne mich noch überhaupt nicht in diesem Forum aus. Also entschuldige falls eine Antwort zu diesem Thema vorhanden ist. Konnte noch nicht finden.
Danke schon jetzt für Hilfe.
Ich habe erst jetzt gesehen, dass du ja am gleichen Tag mir noch geantwortet hast.Habe das irgendwie nicht gemeldet bekommen. Ja, habe bis jetzt noch keine Lösung und es würde mich auch interessieren, wie die Verbuchung korrekterweise abläuft.
Hallo Zusammen
Ich bräuchte auch hilfe bei Erstellung von Lohnabrechnung mit EO Militär.
Unser MA hatte die EO Karten nicht eingereicht bei meinem Vorgänger, somit wurde er 100%entschädigt. Jetzt soölte ich eine Schlussabrechnung machen da der Mitarbeiter nicht mehr bei uns arbeitet.
Was muss ich genau beachten? SVA haben wir 100%Lohnzahlung angegeben mit Überweisung an Arbeitgeber. Abrechnung SVA liegt noch nicht vor.
Bin froh um Unterstützung.
Grüsse
Marijs
Ich weiss, der Beitrag ist schon lange lange her, aber ich wäre sehr dankbar, wenn ich das Buchungsbeispiel auch bekommen würde, da ich mich momentan gerade mit der EO-Entschädigung abkämpfe.
Ich würde mich freuen eine Antwort von dir zu bekommen.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Ladina
Hallo miteinander
Ich wäre ebenfalls interessiert am Buchungsbeispiel von Sylvia, da ich auch gerade zum ersten Mal eine EO-Entschädigung nachträglich verbuchen muss.
Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüsse
Ursina
Salve!
Ergänzend zu euren Beiträgen möchte ich noch folgendes frage:
Auf der Abrechnung der EO sind einerseits die Leistungen aufgeführt und andererseits der AHV/IV/EO/ALV Arbeitgeberanteil.
Die Leistungen wurden ja grundsätzlich diskutiert.
Wie verbucht Ihr den Arbeitgeberanteil?