FIBU: Autokauf Buchungssatz | Einzelfirma | Gewinnomptimierung

Hallo Zusammen,

Ich habe seit 10 Jahren eine Einzelfirma nebenberuflich, bin MWSt. pflichtig und habe eine Frage zum verbuchen eines Autokauf.

Am 28. Dezember 2015 haben wir einen neuen Firmenwagen gekauft. Im Jahr 2015 brauchten
wir dies 54% geschäftlich und Privatanteile sowie MWSt. mit neuen Regeln werden richtig verbucht.

  • Im 2015 hatten wir besonders hohen Gewinn
  • Im 2016 wird der Gewinn kleiner sein als im 2015
  • Im 2017 wird der Gewinn viel weniger sein oder Verlust

Gibt es eine Möglichkeit den Kauf so zu verbuchen, dass wir den grössten Teil im 2015 haben und sich dieses in irgend einer Form auf die Gewinnoptimierung schlägt? 2017 wird eventuell ein Verlustjahr dies aber nebenberuflich.

Die Abschreibung mit 40% würde ja erst am 01.01.2016 beginnen da der Wagen 28.12.2016 gekauft wurde. Ein weiterer Teil im 2017 wo wir einen verlust erwarten.

Sehe ich folgende Sachen richtig:

Es gibt eine einzelne Buchung für den Kauf:

Konto 1530 AK (Geschäftsfahrzeuge)
Konto 1010 AK (Bank)

S=1530 H=1010 CHF 30’000.-

Ist folgendes richtig?

  • Der Erfolg/Gewinn wird in dem Jahr 2015 durch den Kauf des Autos nicht runter gehen (Erfolgsrechnung bleibt gleich)
  • Die Abschreibung zieht mit 40% im Baselland erst im 2016 (wir machen Degressive Abschreibung [Buchwert])
  • Hätten wir das Auto geleast hätte man den vollen Betrag im 2015 dem Gewinn abziehen können (Ich bin gegen Leasing)
  • Wenn Verlust im 2017 mit der Einzelfirma (z.B. durch die Abschreibung) kann ich diesen vom Hauptwerber abziehen Steuertechnisch?

Ziel der Uebung wäre es einfach den Gewinn im 2015 so tief wie Moeglich zu halten.

Herzlichen Dank für jegliche Hilfe und Tips sowie Eure Zeit.

Gruss aus Baselland

Hallo Flecki

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du den Firmenwagen im Jahr 2015 eingekauft. Somit musst du das FHZ in diesem Jahr auch verbuchen.

Da du das Geschäftsfahrzeug im Jahr 2015 gekauft hast, unabhängig ob Anfang, Mitte oder Ende Jahr, darfst du auch die vollen 40% in diesem Jahr abschreiben.

Die Buchung sieht für das Jahr 2015 wie folgt aus:

Fahrzeug / Bank (Bsp. 50´000.00)

Abschreibung / Fahrzeug (Bsp. 40% von 50´000.00 = 20´000.00)

Steuertechnisch hast du die Möglichkeit den Verlust aus der Einzelunternehmung in deine private Steuererklärung miteinfliessen zu lassen. Einfach gesagt kannst du den Verlust aus der Einzelunternehmung bei den Steuern abziehen.

Gruss aus der Stadt :slight_smile: