Nein, kein Geschäftsbericht. Die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) ist für die Steuererklärung notwendig, sowie allenfalls noch weitere Detailangaben. Die Beilagen sind auf der letzten Seite der Steuererklärung aufgeführt.
in welchem Punkt 17.4.1 steht: "Von Unternehmen, welche nach Art. 957 Abs. 1 OR (-> Juristische Personen) buchführungspflichtig sind, wird die Erstellung eines Geschäftsberichts verlangt. "
Ich verstehe dies eher so, dass die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) bei unserer kleinen GmbH quasi den Geschäftsbericht darstellen. Ein Lagebericht oder sowas ähnliches erübrigt sich demnach.
Ja genau, wenn es sich um eine kleine GmbH handelt erübrigt sich die Verfassung eines Lageberichtes.
Alle juristische Personen sind auf jeden Fall nach Art. 957 Abs. 1 OR buchführungspflichtig und demnach verpflichtet einen Jahresrechnung zu erstellen, die sich aus Bilanz, ER und Anhang zusammensetzt.
Gemäss Art. 961 OR müssen grössere Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision* verpflichtet sind,
zusätzliche Angaben im Anhang,
eine Geldflussrechnung,
einen Lagebericht verfassen.
*zu einer ordentlichen Revision sind Unternehmen verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten (Art. 727 OR)