Gmbh Steuern: Steuerguthaben verbuchen

Guten Tag

Ich führe eine Gmbh und habe folgendes Problem betreffend der Verbuchung der Steuern:

Für das Jahr 2016 habe ich einen Steuerbetrag in meiner Buchhaltung für die Staats- und Gemeindesteuern von 500.- abgezogen. Die provisorische Steuerrechnung (Jahr 2016) hat 900.- betragen. So habe ich 400.- auf das Jahr 2017 abgegrenzt.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 ist abgeschlossen. Nun habe ich die definitive Steuerrechnung für die Staats- und Gemeindesteuern und die Bundessteuern für das Jahr 2016 erhalten.

Der definitive Steuerbetrag für das Jahr 2016 für die Staats- und Gemeindesteuern ist tiefer ausgefallen, die Bundessteuern 2016 wurden noch nicht verbucht.

Da bei einer Gmbh die Steuern als Aufwand verbucht werden kann ist mir nicht ganz klar wie ich dies verbuchen muss. Der Abschluss wurde ja bereits gemacht bevor ich die definitive Steuerrechnung erhalten habe.

Die Steuerbehörde wird ein Guthaben für die kommenden Jahre stehen lassen und nicht auszahlen.

Kann mir jemand mitteilen wie ich die Steuern in der Buchhaltung im Jahr 2017 verbuchen muss damit die Bundessteuern für das 2016 berücksichtigt werden sowie das Guthaben der Staats- und Gemeindesteuern gegenüber der Steuerbehörde in die Buchhaltung korrekt verbucht werden.

Besten Dank im voraus für die Mithilfe!

Freundliche Grüsse

Andy

Lieber Andy

Vielen Dank für Deine Frage im Buchhaltungsforum.
Da du die Abgrenzung im 2016 erstellt hast und die definitive Steuerrechnung tiefer ausgefallen ist, hast du im Jahr 2016 ‘zu viel’ Aufwand verbucht.
Da das Geschäftsjahr buchhalterisch bereits abgeschlossen ist, ist die entsprechende Gutschrift ein ausserordentlicher Ertrag fürs Geschäftsjahr 2017.
Das Guthaben kann folgendermassen verbucht werden:
MwSt Schuld / a.o. Ertrag

Wenn Du in der Erfolgsrechnung unter der Gruppe Steuern das Konto Periodenfremde Steuern hast, kannst du das Guthaben direkt darauf verbuchen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse
Nora

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Vielen Dank Nora für deine Erläuterungen!

Gruss

Andy