Guten Tag
Ich führe eine Gmbh und habe folgendes Problem betreffend der Verbuchung der Steuern:
Für das Jahr 2016 habe ich einen Steuerbetrag in meiner Buchhaltung für die Staats- und Gemeindesteuern von 500.- abgezogen. Die provisorische Steuerrechnung (Jahr 2016) hat 900.- betragen. So habe ich 400.- auf das Jahr 2017 abgegrenzt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 ist abgeschlossen. Nun habe ich die definitive Steuerrechnung für die Staats- und Gemeindesteuern und die Bundessteuern für das Jahr 2016 erhalten.
Der definitive Steuerbetrag für das Jahr 2016 für die Staats- und Gemeindesteuern ist tiefer ausgefallen, die Bundessteuern 2016 wurden noch nicht verbucht.
Da bei einer Gmbh die Steuern als Aufwand verbucht werden kann ist mir nicht ganz klar wie ich dies verbuchen muss. Der Abschluss wurde ja bereits gemacht bevor ich die definitive Steuerrechnung erhalten habe.
Die Steuerbehörde wird ein Guthaben für die kommenden Jahre stehen lassen und nicht auszahlen.
Kann mir jemand mitteilen wie ich die Steuern in der Buchhaltung im Jahr 2017 verbuchen muss damit die Bundessteuern für das 2016 berücksichtigt werden sowie das Guthaben der Staats- und Gemeindesteuern gegenüber der Steuerbehörde in die Buchhaltung korrekt verbucht werden.
Besten Dank im voraus für die Mithilfe!
Freundliche Grüsse
Andy