Internes Geschäftsessen verbuchen

Habe gerade etwas Schwierigkeiten, da es das erste mal ist. :wink: Wie muss ich folgende Situation in meiner Buchhaltung verbuchen:

Geschäftsessen der Gesellschafter einer GmbH (Grund war das besprechen von geschäftlichen Angelegenheiten) in einem Restaurant, in dem einer der Gesellschafter mit seiner privaten Kreditkarte Vorschuss geleistet hat. Die Auszahlung soll per Banküberweisung zurückbezahlt werden (nicht Kontokorrent).

Wie lautet hier der korrekte Buchungssatz und unter welches Konto fällt ein “Geschäftsessen ohne Kunde” (5800 Überige Personalaufwand)?

Wir sind bei der MWST angemeldet. Kann die Vorsteuer geltend gemacht werden? Ist hier etwas zu berücksichtigen?

Vielen Dank
Gruss Danny

Hallo Dany

Buchungssatz: Verpflegungsspesen oder übriger Personalaufwand (wie ihr es wollt) an Kreditor. D.h. der Gesellschafter wird als Kreditor erfasst. Oder wenn Ihr keine Nebenbücher benutzt, eben direkt über die Bank.

Vorsteuer: wenn das Essen für eine von der MWST nicht ausgenommene geschäftliche Leistung war, könnt Ihr die Vorsteuer geltend machen. Also in den meisten Fällen kann man das. Aber achtung, bitte beachte, dass die Vorsteuer bei Beträgen über 400.- ausschliesslich mit Rechnung geltend gemacht werden kann. Eine Quittung reicht nur bei Beträgen unter 400.-.

Liebe Grüsse
Rahel

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Mich würde interessieren, wie dein Gedankengang war, weil du betont hast, dass es ein Firmenessen ohne Kunde war.