Jahresabschluss bei Auflösung der Einzelfirma

Guten Tag.

Wir haben unsere Einzelfirma per Ende 2016 aufgelöst. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich den Jahresabschluss erst per 31.01,2017 machen darf? Man muss noch BUV/NBUV, SVA und andere Rechnungen bezahlen. Finanzen dafür sind vorhanden und die Rechnungen eigentlich auch schon bezahlt. Ich arbeite mit Banana. Welche Buchungen soll ich machen und wann, dass das alles korrekt ist (buchhalterisch und auch steuerlich). Besten Dank!

Hallo

Du kannst den Jahresabschluss der Einzelfirma trotzdem per Ende 2016 erstellen und die fehlenden Aufwendungen als Rechnungsabgrenzungen (Transitorische Passiven) im Geschäftsjahr 2016 verbuchen. Es handelt sich ja schliesslich auch um Aufwendungen, die das Jahr 2016 betreffend.

Gruss
Salvi