Ich habe gestern eine Gesellschaft gegründet, die vorwiegend Rechtsdienstleistungen erbringt. Darum möchte ich in Banana den Kontenplan entsprechend definieren und orientiere mich dabei am Schweizer Kontenrahmen KMU.
Verwirrt bin ich darüber, dass im Schweizer Kontenrahmen KMU in der Gruppe 54 (Personalaufwand Dienstleistungen) sowohl das Konto 5408 als auch das Konto 5489 die Bezeichnung “übriger Personalaufwand” tragen. In der Gruppe 50 (Personalaufwand Produktion) findet sich diese Unterscheidung nicht.
In welches der beiden Konti “übriger Personalaufwand” wird jetzt was gebucht? Und macht es überhaupt Sinn, die Gruppe 54 zu verwenden, wenn ich momentan der einzige Angestellte bin, der sowohl die Verwaltung als auch die Erbringung von Dienstleistungen übernimmt?
Die Unterscheidung ist; beim Konto 5408 wird der Aufwand direkt dem “Bereich” Dienstleistung verbucht.
Wenn jemand zum Beispiel mehrere Bereiche hat, so kann er Unterscheiden in welchem Bereich mehr für “übrigen Personalaufwand” aufgewendet wurde.
Du kannst selber Entscheiden ob du denn Aufwand direkt beim Lohnaufwand Dienstleistung (5408) verbuchst oder bei der Gruppe 588 (5880) umbenennst zu “übriger Personalaufwand”. Da wird dann sämtlicher “Aufwand für Personal” verbucht, z.B Personalanlässe, Personalverpflegung etc. und mann kann sämtliche “Bereiche” zusammenführen.
Besten Dank für deine Rückmeldung. Das verstehe ich soweit. Mir stellt sich aber weiter die Frage, warum innerhalb des Bereichs Dienstleistungen zwei Konten mit der exakt gleichen Bezeichnung (übriger Personalaufwand) bestehen - nämlich die Konten 5408 und 5489. Kannst du mir da evtl. auch weiterhelfen?
Beim Konto 5408 würden die Aufwände direkt im Lohnaufwand verbucht werden, und wenn man dies lieber unterteilen möchte zwischen Lohnaufwand und übrigem Personalaufwand, dann wird es auf dem Konto 5489 verbucht.