Kreditorenrechnungen beim Jahresabschluss

Guten Tag

Ich hatte Ende Jahr einige Kreditorenrechnunen, datiert mit 2015, die das 2016 betreffen.
Mein Revisor meint, dass ich diese im 2015 der Vollständigkeit halber verbuchen muss, ich bin jedoch der Meinung, dass dies die Bilanz unnötig aufbläht.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo

Dein Revisor hat Recht.
Eine ordnungsgemässe Buchführung wird im OR Art. 957a ff. geregelt. Darunter versteht man unter anderem auch die vollständige und wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle.
Wenn du also Kreditorrechnungen datiert im 2015 hast, spielt es keine Rolle für welchen Leistungszeitraum sie gelten. Die Schuld besteht 2015 und wenn du sie nicht entsprechend verbuchst, ist die Buchhaltung damit auch nicht vollständig. Das hat also nichts mit der Aufblähung der Bilanz zu tun.

Liebe Grüsse
Sylvia

Hallo Sylvia

Die Rechnungen müssen aber abgerenzt werden oder? Von daher kommt es eigentlich nicht darauf an ob sie im 2015 gebucht & abgegrenzt werden oder erst im 2016 erfasst werden?

Liebe Grüsse
Rahel

HI Rahel

Jein.

Wenn du natürlich eine Rechnung datiert mit 31.12.2015 erhältst und darin Leistungen für 2016 verrechnet werden, dann hast du ja für 2015 keinen Abgrenzungsbedarf, wenn du die Rechnung nicht verbuchst.
Du hättest aber eine Schuld offen per 31.12.2015. Natürlich müsstest du gleichzeitig eine Abgrenzung buchen, welche die Rechnung wieder auflösen würde - dennoch geht es hier um die Vollständigkeit - die Schuld besteht und muss als Verbindlichkeit ausgewiesen werden.
Wenn du auch an gewisse Kennzahlen denkst, wären diese auch verfälscht, weil die Bilanzpositionen nicht vollständig sind. Banken und auch Steuerämter benutzen diese.

Ich weiss das Ganze scheint kleinlich - gehört aber zur Rechnungslegung.

Liebe Grüsse
Sylvia

Ich habe dazu auch eine Frage:

Ich erhalte meine Kreditkartenrechnungen immer mit Verspätung.

Beispiel: Kreditkartenrechnung vom 29. des Monats, darauf sind Buchungen plus minus bis am 20. des Monats. Ich hinke also immer hinterher, auch beim Jahresabschluss. Ist das ein Problem?

hi

wenn die abrechnung am 29. kommt, dann bist du ja für den abschluss in der zeit.
prinzipiell kann ich nur wiederholen:du musst die buchhaltung vollständig führen und es geht auch um die wesentlichkeit. 50.- musst du sicher nicht abgrenzen. aber wenn die kosten dir bekannt sind, dann grenze lieber ab

gruss sylvia