KTG Prozentsatz fehlt

Obwohl der KTG-Satz im Register Ansätze korrekt erfasst wurde, wird er in der Lohnabrechnung mit 0.000% angezeigt. Die Berechnung des Abzuges erfolgt korrekt.
Könntet Ihr bitte diese Verknüpfung anpassen - die Lohnabrechnungen für den Januar sollten ausgedruckt werden können…
vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Werren

Danke für den Hinweis. In der aktuellen Version 4.02 ist dieser Fehler bereits behoben: https://www.runmyaccounts.ch/buchhaltungs-hilfe/doku.php/changelog_lohnbuchhaltung_einfach

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

Grüezi Herr Brändle

Vielen Dank erstmals für das super Excel :slight_smile:
Ich stehe auch gerade am Punkt bezüglich KTG - und zwar wird in der Version 4.02 wurde zwar die Anzeige des Ansatzes korrigiert.
Leider scheint aber die Funktion der Mindestlohnsumme nicht zu greifen. Denn nun wird der % sowie der Betrag in jedem Fall auf der Lohnabrechnung ausgespuckt (auch wenn die Monatsbasis der Lohnsumme) gemäss Eintragung in dem MA-Stammdaten nicht erreicht ist.

Können Sie das korrigieren? Denn so kann ich die Lohnabrechnung leider nicht ausstellen - da ich dem Mitarbeiter kein KTG abziehen möchte.

Vielen Dank für die Unterstützung. Tonino

Hallo Tonino

Gerne!

Das kann ich nicht ganz nachvollzienen. Die Mindestlohnsumme sollte korrekt funktionieren. Wäre es möglich, dass sie mir über den Weg einer Nachricht ein Screenshot oder das Excel senden können, damit wir das prüfen können?

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

Hallo Tonino

Vielen Dank für das Mail, das Sie mir geschickt haben. Die Mindestlohnsumme wird im Bereich der KTG derzeit tatsächlich nicht berücksichtigt. Wir hatten bisher keinen analogen Fall. Der Umbau des Sheets wäre in dieser Hinsicht relativ komplex. Wir nehmen das aber als Feature Request auf und werden diese Möglichkeit ggf. in einer der nächsten Versionen bringen.

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

Grüezi Herr Brändle

Kann ich das für meinen Fall nun irgendwie lösen? Denn sonst kann ich die Abrechnung für den Mitarbeiter nicht machen. Aber die gleiche Formel muss ja auch bei den übrigens Sozialleistungen greifen, wenn man den Schwellenwert einstellt. Ist doch nichts neues - anlog der anderen Formeln?

Vielen Dank für Ihre Hilfe jetzt schon, Tonino

Guten Abend Tonino

Die Formeln müssen radikal und weitgehend angepasst werden. Das ist insbesondere auch wegen dem notwendigen Testing sehr aufwändig und wirklich nicht auf die Schnelle machbar.

Was sie versuchen könnten wäre, eine manuelle Korrektur über das Feld “Manuell” einzubauen. Eine bessere Lösung habe ich leider in der kurzen Frist nicht.

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle