Mahngebühren verbuchen

Wo verbuche ich Mahngebühren? Die gehören doch nicht zum betrieblichen Aufwand?
Wir haben diese bis jetzt auf das Aufwandkonto “Gebühren” gebucht. Meine Idee ist jetzt
aber diese auf das Konto “Betriebsfremder Aufwand” zu buchen.

Danke für Eure Antworten.
LG Carmen Grmaca

Hallo Carmen

Meiner Meinung nach gehören Mahngebühren zum “normalen” betrieblichen Aufwand, ausser es handelt sich um eine Mahnung für eine betriebsfremde Rechnung. Auch Verzugszinsen sind nicht betriebsfremder Aufwand.

Gruss
Salvi

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Ich würde Salvi hier zustimmen.
Die Mahngebühr wird ja erhoben, um die weiteren administrativen Aufwände, die durch das Nichtbezahlen der Rechnung entstehen, zu decken. Somit ist es im Prinzip eine Dienstleistung für den man bezahlt.

beste Grüsse
Ben

Sind Mahngebühren also auch MWST-pflichtig?

hi
schau mal in die estv mwst infobroschüren - dort findest zu sehr vielen themen antworten.
und ja, sind mwst-pflichtig
lg sylvia