Die Steuerverwaltung hat mir mitgeteilt, dass ich in der MWST-Jahresabrechnung vom letzten Jahr einen Fehler gemacht habe. Ich muss dies jetzt korrigieren. Der Jahresabschluss ist aber bereits vorbei.
Kann ich dies im neuen Jahr korrigieren, oder muss ich das letzte Geschäftsjahr nochmals öffnen und dort korrigieren?
Besten Dank im Voraus für eure Inputs und viele Grüsse
Albin
Meiner Meinung nach, geht es bei der MwSt nicht unbedingt darum, dass die Geschäftsbücher korrigiert werden, sondern dass die MwSt-Abrechnung korrigiert wird. Und diese wird manuell mittels einer Korrekturabrechnung korrigiert. D.h. Ihr müsst eine Korrekturabrechnung des letzten Jahres einreichen. Da Ihr die Korrektur im neuen Jahr bucht, muss das entsprechende Quartal des neuen Jahres ebenfalls korrigiert werden resp. die Korrektur des Vorjahres muss entsprechend berücksichtigt werden, damit der Fehler am Schluss nicht doppelt korrigiert wurde. Die Korrekturabrechnung und die Abrechnung des neuen Jahres (unter Berücksichtigung des Fehlers) stimmt dann mit Eurer Buchhaltung überein.
Aber sichere dich nochmals ab, wir hatten so einen Fall noch nie, aber mal was ähnliches was wir dann genau so gelöst haben.
Ich rechne nach vereinnahmten Entgelten und mittels Saldosteuersatz-Methode ab und hatte in 2015 bei der MWST-Abrechnung einen Fehler gemacht und aufgrund dessen zu viel überwiesen. Anschliessend habe ich noch in 2015 eine Korrekturabrechnung gemacht und den richtigen Betrag überwiesen. Das Geld von der ersten Überweisung bekam ich aber erst in 2016 zurück.
Nach 2 Fristerstreckungen bin ich nun dabei das Jahr 2015 endlich abzuschliessen und habe dort im Konto 2201 ein Guthaben aufgrund der ersten Überweisung. Das ist schlecht, weil:
1.) der Saldo dieses Kontos mit dem Saldo der MWST-Abrechnung übereinstimmen muss
2.) nach Bezahlung der Zahllast an die ESTV, das Konto ausgeglichen sein muss.
Wie kann ich diese Situation nun korrigieren?
etwa so?:
in 2015:
1175 an 2201
in 2016:
1020 an 1175
Das gefällt mir nicht so gut, weil für das Konto 1175 genau das Gleiche gilt wie fürs Konto 2201 (siehe oben)
Aber dann wie buchen, etwa so?:
in 2015:
1300 an 2201
in 2016:
1020 an 1300
oder vielleicht als kurzfristiges Darlehen?
in 2015:
1140 an 2201
Ich habe auch den gleichen Fehler im Jahr 2015 und wurde im Jahr 2017 korrigiert auch die Spesen zurückbekommen. Wir bearbeiten unsere Buchhaltung mit Banana. Es gibt gar kein Debitoren Mwst (vorsteuer) Mat/DL oder Invest/üBA knoten . MwSt wird automatisch mit Mwst codes gebucht. Ausser die Korretur Abrechnung, die schon erledigt wurde, soll ich noch die Geschäftsbücher korrigieren?
Ich persönlich würde den Betrag vom MWTS - Konto - Saldo ausbuchen mit einem Konto ausserordentlicher Ertrag / Aufwand…ich bin da aber auch nicht der Experte.