Nachsteuern für altes Jahr verbuchen

Hallo BHF
Ich habe folgendes Problem. Habe erst jetzt die definitve Steuerabrechnung für 2015 erhalten, dieses Jahr ist bereits abgeschlossen. Wie buche ich die Steuern jetzt korrekt? Firma = Einzelunternehmen
Danke

Hallo LeVuc

Bei einer Einzelfirma dürfen die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Direkte Bundessteuer nicht als Geschäftswand verbucht werden. Falls du die Steuerrechnung über das Geschäftskonto bezahlst, dann musst du sie über das Konto „Privat“ verbuchen.

Gruss
Salvatore

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Danke für die Antwort Salvi
Ja genau bis jetzt habe ich das immer so gemacht, das macht also nichts aus wenn das solange zurückliegt und im Privatkonto auftaucht?

Hallo
Nein, das spielt beim Privatkonto keine Rolle, wenn man eine alte Steuerperiode verbucht.

Nur mal so aus “Gwunder”. Wie würde man dies bei einer GmbH machen? Dort gehören die Steuern ja zum Aufwand…

Liebe Grüsse

nobeerhere

würde mich auch interessieren wie das bei einer GmbH gemacht werden muss, falls jemand Zeit findet dies zu beantworten.

Besten Dank im Voraus

Hallo zusammen

Bei einer GmbH sollte man bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Steuern berechnen und im entsprechenden Geschäftsjahr abgrenzen.

Sollt es dann im Folgejahr trotzdem eine Differenz zwischen dem abgegrenzten Steueraufwand und der definitiven Steuerrechnung geben, kann man die Differenz (falls sie wesentlich ist) im ausserordentlichen/periodenfremden Bereich verbuchen.

Gruss
Salvatore

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