Rechnungsstellung für Nebentätigkeit

Wenn ich für Nachbarn öfters kleinere Dienstleistungen mache wie Rasen
mähen, einen Zaun streiche etc. Muss ich da eine Rechnung stellen oder
erst ab 2300.- CHF (Geringfügiges Einkommen)? Und was muss auf diese
Rechnungen unter 2300.- und darüber alles drauf? Oder reicht es wenn ich
auch über 2300.- einfach normale Rechnungen als Privatperson ausstelle
und dann in der Steuererklärung einfach meinen Lohn aus Nebentätigkeit
korrekt angebe?

Vielen Dank bereits im Voraus.

Liebe Karin

Vielen Dank für die Frage im Buchhaltungsforum.

Seit dem 1.1.2015 gibt es ein neues Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde. Neu werden Jugendliche, die bis zum Ende ihres 25. Lebensjahrs eine Tätigkeit in einem Privathaushalt ausüben und dabei weniger als 750 CHF pro Jahr verdienen, von der AHV-Beitragspflicht befreit. Das heisst, dass Arbeitnehmer ab dem 26. Lebensjahr Einkommen aus Arbeiten im Privathaushalt ab dem 1. Franken versteuern sowie der AHV-Pflicht unterliegt.
Anbei noch die aktuelle Wegleitung:
2.06_d.pdf (630,3 KB)

Liebe Grüsse
Nora