Rückzahlung Taggeld

HALLO

Wir haben für Mitarbeiter krank KTG Prämie CHF 1203 von Zürich Versicherungen erhalten. Wie buchen wir dies auf Buchhaltung-Software und dem Konto. könnte mir jemand die richtige ganze Bucheintrag erzählen. Danke.

Grüße
Agash

Hallo Agash

Die Rückzahlung der Taggeldleistung solltest Du in der Buchhaltung über das Konto 5404 Leistungen von Sozialversicherungen verbuchen. Buchung:

1020 - 5404 CHF 1’203.

Viele Grüsse
Thomas

Hallo Thomas
Danke für deine Antwort. Ich habe eine weitere Frage.

1 / Wenn wir diese Taggeld an Mitarbeiter zahlen, wie buchen wir und auf welches Konto unter passiven Methode. Beispiel: Brutto Lohn CHF.2000. Taggeld CHF.1203.

2 / Wenn wir BVG beiträge CHF1500 zahlen, wie buchen wir dies unter passiven Methode.

2224 KK BVG / 1020 Bank CHF 1500 bestellen

5410 BVG/1020 CHF 1500. Können Sie dazu bitte helfen Sie mir.

Grüsse

agash

Hallo Agash

Du musst den Lohn an den Mitarbeiter ganz normal weiter abrechnen. Das Taggeld ist lediglich eine Entschädigung für die Firma. D.h. der Lohn ist ein normaler Aufwand und die Taggeldzahlung ist eine Aufwandminderung. Die Differenz sind dann die effektiven Personalkosten.

Das wäre die korrekte Buchung bei Anwendung der Sollstellungs-Methode. Die Lohnbuchhaltungs-Software berechnet dann die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge.

Viele Grüsse
Thomas

Hallo Thomas

vielen Dank für Ihre Antwort . Ich schätze mich wirklich Ihre Hilfe.

Grüsse

agash

Lieber Thomas

Ich bin verwirrt bei der Buchung . es gibt einen Unterschied wegen Taggeld Versicherung in Netto Gehalt. Wie buche ich dieses Nettolohn differenz. Danke

Grüsse
Agash

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Hallo Agash

Das Taggeld ist lediglich eine Entschädigung der entsprechenden Versicherung, dass der Mitarbeiter ausgefallen ist. Der Lohn muss trotzdem bezahlt werden. In den meisten Fällen bleibt der Arbeitgeber auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Differenz darf nicht gebucht werden. Diese ist der Betrag, welcher als Aufwand in der Erfolgsrechnung zu Buche schlägt.

Viele Grüsse
Thomas

Hallo Thomas

Danke für Ihre Rückmeldung .

Tagggeld ist nicht AHV-pflichtig. Wie berechnen wir das Lohn. Die Differenz zwischen Bruttolohn und Taggeld ist AHV pflichtig. ist das richtig.

Zum Beispiel Lohn CHF 2000 Taggeld CHF1000

Deshalb AHV ist CHF 1000 * 5,15% = CHF 51.50
ALV CHF 1000 * 1,1% = CHF 11.00
KTG CHF 1000*1% = CHF 10.00
Die Buchung ist
Nettolohn 2997 / Bank = CHF 1.927,50 (2.000-72,50)
AHV-2997/5401 = CHF 51.50
ALV 2997/5402 = CHF 11.00
KTG 2997/5404 = CHF 10.00
Bruttolohn 5000/2997 = CHF 2000
Taggeld Banken / 5404 = CHF 1000

Ist das Richtig or irgendetwas fehlt. Danke für Ihre zeit.

Grüsse
Agash

Hallo Agash

Du hast recht, dass das KTG-Taggeld nicht AHV-pflichtig ist. Die Buchungen wären dann wie folgt (mit deinen Konten und Zahlen):

Bruttolohn: 5000 / 2997 = CHF 2000.00 (normaler Bruttolohn)
Taggeld Lohn: 5405 / 5000 = CHF 1000.00 (du hast als Firma weniger Lohnaufwand)
Taggeld Bank: 1020 / 5405 = CHF 1000.00 (5405 gleicht sich aus)
AHV: 2997 / 5401 = CHF 51.25 (AHV-Satz ist 5.125% im Jahr 2016)
ALV: 2997 / 5402 = CHF 11.00
KTG: 2997 / 5404 = CHF 10.00
Lohnzahlung: 2997 / 1020 = CHF 1’927.75 (2’000-51.25-11.00-10.00)

Hoffe ich konnte dir so helfen.

Grüsse
Patrick