Stammkapital auflösen

Guten Tag
Wir haben CHF 100’000.-- zur Gründung der AG einbezahlt. Wir möchten die AG liquidieren. Bis 100’000.-- ist dies ja steuerfrei möglich. Buchungssatz: Stammkapital an Bank?
Danke für die Rückmeldung betreffend dem Buchungssatz

Hallo, die Rückzahlung des einbezahlten Aktienkapitals ist grundsätzlich schon steuerfrei. Doch beachten Sie bitte, dass vorgängig der gesamte (relativ aufwendige) Liquidationsprozess nach den gesetzlichen Richtlinien durchlaufen werden muss (siehe beiliegendes Merkblatt Kanton Aargau)!

Gruss
Salvi

MB_Vorgehen_Liquidation_Loeschung_JP_Aargau.pdf (49,5 KB)

Hallo Salvi
Danke für Ihre Antwort. eigentlich möchte ich nur wissen, wie wir wieder an die CHF 100’000.-- kommen. Kann ich auch im laufenden Geschäftsjahr Bezüge über das Gesellschafterkonto machen bis CHF 100’000.–. Dann die AG liquidieren?
Wie sieht dies bei einer Stillegung aus? D.h. Die AG ist nicht mehr aktiv, wird aber nicht aufgelöst. Kann ich da den Buchungssatz machen: Stammkapital an Bank? Mir ist wichtig, wie ich das verbuche. Danke für alle Antworten.
Gruss
waimea

Hallo.

Nein das Aktienkapital können sie nicht auf unter Fr.100’000 reduzieren ohne die Firma zu liquidieren. Diese Buchung ist in diesem Falle nicht möglich.

Sie könnten unter gewissen Umständen ein Darlehen von der Gesellschaft beziehen. Dazu muss aber einerseits ein marktkonformerer Darlehensvertrag abgeschlossen werden. D.h. es muss auch ein marktkonformer Zinssatz vereinbart werden sowie eine entsprechende Sicherheit gewährleistet werden. Also so wie wenn sie das Darlehen an einen Dritten gewähren würden. Ist dies nicht gegeben, verletzen Sie Art. 680 Abs. 2 OR (Verbotene Einlagerückgewähr):

Wortwörtlich steht im OR folgeder Text; “Ein Recht, den eingezahlten Betrag zurückzufordern, steht dem Aktionär nicht zu.”