Tochtergesellschaft (GmbH) ohne Einnahmen aber mit MA in der CH

Hallo Zusammen

Eine ausländische Firme, welche einen Schweizer MA hat (er arbeitet Remote) hat jetzt eine Tochtergesellschaft (GmbH) in der Schweiz gegründet.

Die Einnahmen fliessen weiterhin an den Mutterkonzern. In der Schweiz hat es lediglich Aufwände für den Lohn des MA.

Wie müssen nun Geldüberträge der Mutter an die Tochter deklariert werden? Die Tochter kann ja nicht endlos Darlehen von der Mutter aufnehmen, oder (CHF 20’000 EK).

Danke für Feedback.

Hallo

Um da eine verlässliche Antwort zu geben braucht es mehr Infos als von dir geschildert.
Du sprichst von Einnahmen, wiederrum aber nur von Aufwänden in der Buchhaltung und Darlehen.

Ihr bewegt euch hier auch auf internationalem Boden und somit stellen sich hier Verrchnungsfragen und auch diverse Steuerthemen.

Grundsätzlich musst du bei Schulden (die erwähnten Darlehen) immer auf die Überschuldung gemäss OR achten - das ist mit einem so kleinen Gesellschaftskapital schnell passiert und eine Sanierung wird notwendig resp die Gesellschaft kann in den Konkurs fallen.
Zudem musst du verdecktes Eigenkapital beachten wenn du statt Fremdkapital lieber Eigenkapital investieren willst.

Ich empfehle dir eine professionelle Unternehmensberatung. Es stellen sich hier wohl auch strukturelle Fragen und da braucht es eine gründliche Prüfung.

Lg
Sylvia

Die CH-Tochter muss doch nur eine Rechnung für den Aufwand an die Mutter schreiben, die dann bei beiden gebucht werden.
Steuerlich wird es sogar interessant, diese Rechnung höher als die reine Kostensumme zu schreiben, so dass die Gewinne in der CH anfallen und hier versteuert werden können.

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Danke booky :slight_smile: Interessante Ansicht.

Das ist nicht nur meine - ungewöhnliche - Ansicht, sondern allgemeine Praxis und m.E. auch unangreifbar. Wenn z.b. die DE-Mutter für ihre Verkaufsunterstützung eine Schweizerin in der CH-Tochter anstellt, die telefonisch die Kunden betreut, dann braucht man doch nicht nur eine Rechnung in Höhe der Lohnkosten an die DE-Mutter schreiben, sondern kann für die gesamte Funktion einen Betrag veranschlagen: z.B. berechne 20-50% (je nach Branche) des Umsatzes in der Schweiz und stelle für “Marketing in der Schweiz” diese Summe in Rechnung. So entstehen dann in der Schweiz Gewinne, die die Gewinne bei der DE-Mutter entsprechend verringern. Da die CH-Steuern oft und erheblich geringer sind (die CH-Tochter ist doch wohl eher in Zug oder so gegründet worden!?) entstehen hier steuergünstig Rücklagen, auf die die Mutter bzw. ihre Inhaber gerne mal zugreifen können. Oder?

Ja da gebe ich dir natürlich vollkommen recht.

Ich habe nicht ‘ungewöhnliche Ansicht’ gemeint sondern eher den ‘Aha, stimmt’-Effekt bei mir ausdrücken wollen für höhere Rechnungen als reine Kostensumme.