Unsere Firma hat ein Darlehen an eine Privatperson vergeben. Dieses wurde über das Konto 1140 gebucht. Nun ist es so, dass diese Person das Darlehen definitiv nicht wieder zurückzahlen wird. Ich möchte es nun als Verlust verbuchen.
Was hier allenfalls noch zu beachten ist. Falls das Darlehen an eine nahestehende Person gewährt wurde und die Forderung ausgebucht wird (Schuldenerlass), könnte dies als “verdeckte Gewinnausschüttung” (falls Darlehensgeber eine Kapitalgesellschaft ist) oder als eine „Schenkung“ (falls Darlehensgeber eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft ist) eingestuft werden, was zu steuerlichen Konsequenzen führen kann. Ob das ganze wesentlich oder unwesentlich ist, hängt natürlich auch von der Darlehenssumme ab.
Hallo
Ich schliesse mich dem Votum von Salvi an.
Bei Ausbuchung von Darlehen schaut das Steueramt genauer hin.
Wenn das Darlehen nicht marktgerecht verzinst, ungesichert gewährt wurde und auch keine Bemühungen zur Rückforderung vorgenommen wurden, wird es steuerlich definitiv aufgerechnet.
Lg
Arthur