Was muss noch auf Papier abgelegt werden?

Leider konnte mir bislang niemand sagen, was noch auf Papier abgelegt werden muss. Ich drucke deshalb alle Belege und Rechnungen aus und lege sie ab. Das ist aber zeitraubend und bei digitalen Belegen auch ein bisschen lächerlich. Der einzige Vorteil ist eigentlich, dass man für jeden Beleg durch den Kleber automatisch eine Belegnummer hat, aber das müsste theoretisch auch digital zu lösen sein.

Wie machen das andere?

Hi Bleistift

Du findest alle Antworten im OR Art 958f und mehr Details in der Geschäftsbücherverordnung.

Grundsätzlich gilt: Ausser der im obigen Artikel erwähnten Unterlagen, kann der Rest elektronisch abgelegt werden. Es muss nur jederzeit darauf zugegriffen werden können, ohne grossen Aufwand, der Rote Faden zu den Buchungen muss bestehen und du musst die Integrität (Unveränderlichbarkeit) sicherstellen.

Lg Sylvia

Grundsätzlich gilt: Ausser der im obigen Artikel erwähnten Unterlagen, kann der Rest elektronisch abgelegt werden. Es muss nur jederzeit darauf zugegriffen werden können, ohne grossen Aufwand, der Rote Faden zu den Buchungen muss bestehen und du musst die Integrität (Unveränderlichbarkeit) sicherstellen.

Letzteres ist ohne teure und funktional meist unbefriedigende Software leider schwierig. In der Praxis legen denn auch immer mehr KMU ihre Belege ohne weitere Vorkehrungen digital ab, meist als PDFs (oder als PDF-Scans). Eine solche Ablage ist zwar nicht GeBüV-konform, scheint aber im Normalfall zu funktionieren.

Der Normalfall ist m.E., dass zu 99.9% niemand in die Buchhaltung eines kleinen Familienbetriebes reinschaut. Ich meine jetzt Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr per Art. 957 A.1.1.

Wenn es niemand überprüft, dann „funktioniert“ so ziemlich alles, auch gesetzwidriges. Erst wenn es zu einer Steuerprüfung kommt (angeblich trifft es im Kanton Zug nur 1 von 20000 Firmen im Jahr) kommt das böse Erwachen.

Da aber heute viele Firmen keine Papierrechnungen mehr ausstellen, sondern nur PDFs verschicken und diese halt in der Buchhaltung abgelegt werden, hätte ich da gerne eine Rechtssicherheit, ob das so korrekt ist.
Das Ausdrucken so eines Beleges macht ihn auch nicht glaubwürdiger.
Und zunehmend kaufen wir im Ausland Waren und Dienstleistungen ein. Oft von Anbietern, denen unsere Steuergesetze egal sind und von denen man kaum korrekte Rechnungen erhalten kann, bestenfalls mal eine PDF-Datei, aber an eine Papierform ist nicht zu denken.
Das eröffnet natürlich einer Betrugsmöglichkeit Tür und Tor.
Und zwar nicht nur wegen der leichten Art, sich selbst Rechnungen „fremder Firmen“ designen zu können,
sondern vor allem, weil die Geschäftspartner im Ausland sind und daher Querprüfungen, wie sie frühere gemacht werden konnten (innerhalb eines Landes) nicht mehr machbar sind.
Ich kann ja heute nicht mal selbst prüfen, ob eine Firma in den USA, in Indien oder China wirklich unter der Adresse zu finden ist, die die mir angeben und ob sie bei ihren Behörden korrekt angemeldet sind oder sich nur hinter einer virtuellen Internetpräsenz verstecken.

Angesichts dieser „unbegrenzten Möglichkeiten“ für betrugswillige Geschäftemacher, macht das aktuelle System, die Einkommen (Einnahmen abzüglich Kosten) zu besteuern keinen Sinn mehr. Es greift nur noch bei den Steuerehrlichen. Und schafft denen einen so hohen Verwaltungsaufwand für die Buchhaltung, dass dies nennenswert Leute davon abhält, sich selbständig zu machen.

Im Grunde ist das eine dringliche Notwendigkeit zu einer Steuerreform. Welcher Politiker, welche Partei möchte hier mal Popularität gewinnen?

Aber zurück zu Themen, die wir umsetzen können und müssen.

Wie speichern wir diese PDF-Rechnungen als KMU so ab, dass wir später keinen Aerger bekommen können, wenn mal eine Steuerprüfung erfolgt.

Glücklicherweise sind wir hier in der Schweiz. In Deutschland ist man als Selbständiger mit einem Bein im Gefängnis, wenn man nicht alle Steuergesetze beachtet (wobei die Finanzbeamten selbst längst den Überblick darüber verloren haben).

Gibt es da Richtlinien der Steuerverwaltungen? Urteile?
Gruss
Booky