Der Normalfall ist m.E., dass zu 99.9% niemand in die Buchhaltung eines kleinen Familienbetriebes reinschaut. Ich meine jetzt Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr per Art. 957 A.1.1.
Wenn es niemand überprüft, dann „funktioniert“ so ziemlich alles, auch gesetzwidriges. Erst wenn es zu einer Steuerprüfung kommt (angeblich trifft es im Kanton Zug nur 1 von 20000 Firmen im Jahr) kommt das böse Erwachen.
Da aber heute viele Firmen keine Papierrechnungen mehr ausstellen, sondern nur PDFs verschicken und diese halt in der Buchhaltung abgelegt werden, hätte ich da gerne eine Rechtssicherheit, ob das so korrekt ist.
Das Ausdrucken so eines Beleges macht ihn auch nicht glaubwürdiger.
Und zunehmend kaufen wir im Ausland Waren und Dienstleistungen ein. Oft von Anbietern, denen unsere Steuergesetze egal sind und von denen man kaum korrekte Rechnungen erhalten kann, bestenfalls mal eine PDF-Datei, aber an eine Papierform ist nicht zu denken.
Das eröffnet natürlich einer Betrugsmöglichkeit Tür und Tor.
Und zwar nicht nur wegen der leichten Art, sich selbst Rechnungen „fremder Firmen“ designen zu können,
sondern vor allem, weil die Geschäftspartner im Ausland sind und daher Querprüfungen, wie sie frühere gemacht werden konnten (innerhalb eines Landes) nicht mehr machbar sind.
Ich kann ja heute nicht mal selbst prüfen, ob eine Firma in den USA, in Indien oder China wirklich unter der Adresse zu finden ist, die die mir angeben und ob sie bei ihren Behörden korrekt angemeldet sind oder sich nur hinter einer virtuellen Internetpräsenz verstecken.
Angesichts dieser „unbegrenzten Möglichkeiten“ für betrugswillige Geschäftemacher, macht das aktuelle System, die Einkommen (Einnahmen abzüglich Kosten) zu besteuern keinen Sinn mehr. Es greift nur noch bei den Steuerehrlichen. Und schafft denen einen so hohen Verwaltungsaufwand für die Buchhaltung, dass dies nennenswert Leute davon abhält, sich selbständig zu machen.
Im Grunde ist das eine dringliche Notwendigkeit zu einer Steuerreform. Welcher Politiker, welche Partei möchte hier mal Popularität gewinnen?
Aber zurück zu Themen, die wir umsetzen können und müssen.
Wie speichern wir diese PDF-Rechnungen als KMU so ab, dass wir später keinen Aerger bekommen können, wenn mal eine Steuerprüfung erfolgt.
Glücklicherweise sind wir hier in der Schweiz. In Deutschland ist man als Selbständiger mit einem Bein im Gefängnis, wenn man nicht alle Steuergesetze beachtet (wobei die Finanzbeamten selbst längst den Überblick darüber verloren haben).
Gibt es da Richtlinien der Steuerverwaltungen? Urteile?
Gruss
Booky