Abschreibung bei Überschuldung

Die Firma ist überschuldet und in Nachlassstundung. Da die Miete nicht mehr bezahlt werden konnte, wurde die Produktionsstätte per Ende November geschlossen. Der Restbuchwert per Ende November beläuft sich auf rund 400’000. Davon konnten rund 50’000 an mobilen Anlagenteilen zurückgenommen werden und sind nun im Lager. Die Verwaltung sucht einen Nachmieter, welche die Produktion so übernehmen kann. In dem Fall käme es zu einer Verrechnung.
Meine Fragen:

  • Können die mobilen Anlagenteile einfach so ans Lager verbucht werden (1200/1500) oder muss hier noch speziell auf etwas geachtet werden oder ein separates Konto im Lager erstellt werden?
  • Müsste für die restlichen 350’000 (Buchwert abzüglich der 50’000) Debitoren (oder anderes Konto?)/1500 verbucht werden, da es ja aufgrund der offenen Mietzinsen zu einer „Verrechnung“ kommt? Ob die Abschreibungen zu korrigieren sind, ist im Moment unklar, da wir nicht wissen, ob unter, über oder zum Buchwert verrechnet werden kann.
    Wie sind diese Sachverhalte zu verbuchen?

Ich würde den Konkursverwalter fragen, da ein heikler Moment. Oder falls noch vorhanden die Revisionsstelle