AHV Beiträge verbuchen

Hallo zäme

Ich würde gerne wissen, wie ich die AHV Beiträge bei einer Einzelfirma korrekt verbuche.
Ich habe das Konto 2271 Kontokorrent AHV, IV, EO, ALV und das Konto 5700 AHV, IV, EO, ALV .

Wie buche ich:

  • die Akontobeiträge welche anfangs Jahr festgelegt werden? (buche ich die überhaupt?)
  • die Quartalsrechnungen?
  • allfällige Rückzahlungen oder Schulden?

Besten Dank für die Hilfe!
Martin

Hallo Martin

So buche ich jeweils die Quartalsrechnungen:

Z.b. quartalsrechnung 5700/2271 fr. 500.00
Zahlung ab Bank. 2271/1020 fr. 500.00

Die Meldung der Akontobeiträge dient nur zur Information, die musst du nicht verbuchen.

Gruss
Mersiha

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Hoi Goofy

Ich schliesse mich da Mersiha an.
Ende Jahr nimmst Du (nach Abschluss aller Buchungen) Deinen Reingewinn und berechnest mit dem Selbständigenrechner der SVA (beim investierten Eigenkapital 1.- eingeben) die Beiträge, die Du auf Deinen Gewinn entrichten musst. Das wird zwar nur einen Näherungswert geben - das genügt jedoch vollständig.
Wenn die erheblich von der Summe der bezahlten Akontobeiträge abweicht, buchst Du

  • wenn Du zuviel bezahlt hast die Differenz auf TA 1300 an 5700
  • wenn Du zuwenig bezahlt hast die Differenz auf TP 5700 an 2300

Diese Buchungen löst Du wie alle Abgrenzungen am 1.1. des Folgejahres wieder auf.

Solltest Du eine erhebliche Schuld generiert haben (weil Dein Firma viel besser gelaufen ist als Du geplant hast), so melde Dich bei der SVA und verlange eine Nachrechnung. So vermeidest Du Verzugszinsen. Die fallen an, weil es bis zu 4 Jahren dauern kann, bis die SVA von der ESTV die Schlussabrechnung bekommt und darauf basierend, ebenfalls die Schlussrechnung machen kann.
Sollte Deine Firma viel schlechter gelaufen sein als geplant und Du ein paar Tausender zuviel bezahlt hast, musst Du der SVA die Bilanz des entsprechenden Jahres einreichen und bekommst das Geld zeitnaher zurück.

Hoffe, das hilft Dir weiter

Gruess Hanspeter

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Hallo Martin

Bei der SVA ZH kann mann die geschuldeten AHV Beiträge für selbstständig Erwerbende ausrechnen lasen. Falls ich zuwenig oder zuviel bezahlt habe buche ich diesen Betrag, wie oben von Hanspeter beschrieben, über TA oder TP noch nach.

Hoffe wir konnten dir helfen.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ein Folgefrage stellt sich mir dennoch: brauche ich das Kontokorrent überhaupt (als Einzelfirma ohne Lohnbuchhaltung) oder kann ich die Quartalsrechnung gleich 5700/1020 verbuchen?

Die Lösung von Hanspeter bezieht sich ja ende Jahr ebenfalls nur auf das Konto 5700.

Liebe Grüsse
Martin

Noch eine Info am Rande. Falls die EF Personal beschäftigt kann für die AHV des Firmeninhabers der EF ein eigenes Konto geführt werden 5701. Ist transparenter und einfacher zu unterhalten.
Gruss

Nein, aber dazu später :slight_smile:

Bei einer Einzelfirma gibt es das Konto 5700 für AHV/ALV/IV/EO für die Mitarbeiter und das Konto 5710 für AHV/ALV/IV/EO persönlich für die AHV des Selbstständigen. Die persönliche AHV kann, wie oben schon berichtet, bei Jahresabschluss ermittelt und somit transitorisch eingestellt werden. Die Quartalsrechnungen von der Ausgleichskasse werden normalweise wie folgt verbucht: Quartalsrg Mitarbeiter = 5700/1020 bei Zahlung oder 5700/Kred.(2000) mit Kreditorenbuchhaltung. Quartalsrg. Selbstständigerwerbender = 5710/1020 bei Zahlung oder 5710/Kred.(2000) mit Kreditorenbuchhaltung. Bei der Veranlagung des Selbstständigerwerbenden will die Steuerverwaltung bzw. die Ausgleichskasse wissen, wieviel AHV Persönlich der Erfolgsrechnung belastet worden ist.

Für was sind die KK Sozialversicherungen von Konto 2270 bis 2279. Will der Betriebsinhaber zum Beispiel jeden Monat eine relativ aussagekräftige Zwischenabschluss erstellen, so bucht er wie folgt (aber nur für Löhne): Löhne/Interimkonto Löhne (5000/1091) den Bruttolohn. Abzüge wie zum Beispiel die AHV: Interimkonto Löhne/KK AHV (1091/2271) von dem Teil der Mitarbeiter und AHV/AKV/IV/EO/KK AHV (5700/2271). Bei erhalt der Quartalsrechnung oder Abrechnung der AHV wie folgt: KK AHV/1020 bei Zahlung oder mit OP-Buchhaltung (Debitoren/Kreditoren-Buchhaltung) KK AHV/Kred.(2000) bzw. 2271/Kred. Die Zahlung der Löhne wird demnach mit Buchungssatz Interimkonto Löhne/Bank bzw. 1091/1020. Das Konto 1091 sollte danach ausgeglichen sein.

Dies hat den Vorteil, dass bei der Erfolgsrechnung die Bruttolöhne und die Sozialkosten des Arbeitgebers in der Erfolgsrechnung aufgeführt sind und andererseits in etwa die noch zu erwartenden Beiträge an die AHV ersichtlich sind.

Die Buchungsart der Löhne mit den KK Sozialversicherungen werden vornehmlich mit einem Lohnprogramm durchgeführt. Bei Jahresabschluss sollte nur noch der Saldo der Versicherungsabrechnung die KK Sozialversicherungen belastet sein. Die Differenz wird praktischerweise mit dem Aufwand ausgeglichen. Es sollten aber nur kleinere Beträge sein. Denn ansonsten stimmt etwas nicht mit den Lohnabrechnungen.

Zusätzlich Kinderzulagen bei Verbuchung mit KK Sozialversicherungen (2270-2279). Die dem Mitarbeiter auszuzahlenden Kinderzulagen werden mit 2272 «FAK»/1091 verbucht, da die Kinderzulagen meistens bei der AHV-Rechnung die Kinderzulage mit der zu zahlenden AHV verrechnet werden. Mit der Buchung 1091/1020 wird dem Mitarbeiter die Kinderzulage bezahlt. Vergütet die Ausgleichskasse die Kinderzulagen separat, wird diese mit 1020/2272 eingebucht. Ohne den Umweg über die KK Sozialversicherungen wird meist die Kinderzulagen über das Aufwandkonto AHV (5700) verbucht.

Hoffe, etwas Licht in das Dunkel der Lohnbuchhaltung gebracht zu haben.

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Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Vielen Dank Skunky
Hast mir sehr geholfen.
Gruess und en schöne Tag
Miro