AHV Saldorechnung

Als kleine Einzelfirma bekommt man die Saldorechnung erst, wenn die Steuererklärung für das betroffene Jahr abgeschlossen ist. Nun ist diese Rechnung (für 2013) bei uns heute ins Haus geflattert, aber wohin (Jahr, Buchungskonto) soll ich sie jetzt verbuchen? Ist das Konto 2300 Passive Rechnungsabgrenzung korrekt? Soll ich sie ins Folgejahr (2014) verbuchen, oder ins Jahr, wo die Rechnung angekommen und bezahlt wird (2016)?

Hallo

Du müsstest in deiner Buchhaltung die Saldorechnung Ende Jahr als Abgrenzung berücksichtigen, bevor du die Steuererklärung erstellst, damit das Jahresergebnis auch stimmt. Die AHV wird auf dem Reingewinn gerechnet und der beinhaltet ja auch alle Sozialaufwendungen. Das heisst du musst Ende Jahr die zu erwartende AHV-Belastung berechnen und entsprechend verbuchen.
So hättest du jetzt für das Jahr 2013 eine Abgrenzung offen, welche du mit der Schlussrechnung ausgleichen hättest können - erfolgsneutral.

Da dies jetzt fehlt, musst du den Aufwand als periodenfremd verbuchen.

Liebe Grüsse
Sylvia

Hallo Sylvia

Das leuchtet mir ein, und ich werde in Zukunft versuchen, es einzuschätzen. Buche ich den eingeschätzten Betrag in die Aktive (1300) oder Passive Rechnungsabgrenzung (2300)?

Allerdings bleibt doch immer eine kleine Differenz, weil ich nicht immer alles berücksichtige beim Schätzen. Auf welchem Konto verbuche ich diesen Differenz-Betrag, sobald ich weiss, wie hoch der tatsächliche Betrag ist?

Periodenfremd buchen: auf welchem Konto? AHV? Macht es nichts, wenn der Total von der Ausgleichskassen-Abrechnung und mein Kontoblatt für das gleiche Jahr nicht übereinstimmen?

Vielen Dank und liebe Grüsse, Zaboo

Hi Zaboo

Es kommt drauf an ob du eine Nachzahung machen musst oder ein Guthaben hast.
Nachzahlungen musst du unter PRA buchen (es ist ja eine offene Schuld), Guthaben entsprechend im ARA.

Eine kleine Differenz gibt es meistens - die kannst du gut als Sozialversicherungsaufwand verbuche, wenns im gleichen Jahr ist. Ansonsten eben periodenfremd.
Ich kenne den KMU Kontenrahmen nicht auswendig - du brauchst ein Konto “periodenfremder Aufwand”. Da kannst du die Rechnung von 2013 verbuchen.
Natürlich ist es nicht sauber, dass du 2013 den AHV Aufwand nicht geschätzt und entsprechend abgerechnet hast. Das können die Ausgleichkasse sowie auch das Steueramt bemängeln (fehlende Vollständigkeit). ABER du trägst jetzt dieses Versäumnis dafür in diesem Jahr im Ergebnis. Ich kann dir aber nicht sagen wie es bei einer Prüfung wirklich rauskommen würde.

Liebe Grüsse
Sylvia