Aktivierung Umbau Pflicht oder Verboten?

ein Umbau einer Praxis (im Mietverhältnis, Einzelfirma) wurde vor Jahren aktiviert.

Laut neuem Rechnungslegungsgesetz (OR 959, Abs. 2) müssen Vermögenswerte bilanziert werden, sofern ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann. Andere Vermögenswerte dürfen nicht bilanziert werden.

Bei einem Umbau in Miete ist ein Mittelzufluss wohl eher unwahrscheinlich. Zwei Fragen:

  • ist hier eine Aktivierung grundsätzlich verboten? oder im Gegenteil zwingend (verlässliche Schätzung und Mittelzufluss bei Praxiswechsel möglich)?

  • müsste die Vollabschreibung im Rahmen des Abschlusses 2015 gemacht werden, sofern verboten?

Danke für Eure Meinungen :slight_smile: