Aktivierungsgrenze für Schule

Hallo zusammen

Meine Frage betrifft die Aktivierungsgrenze in der Anlagenbuchhaltung einer Schule.
Macht eine Aktivierungsgrenze von 1’500.- Sinn?
Somit werden die Stühle der Studenten, sowie die günstigeren Tische aus der AnBu ausgeschlossen, da ich nicht weiss, inwieweit es Sinn macht Möbel in der AnBu zu führen.
Oder habe ich die Möglichkeit selbst zu bestimmen, was aktiviert werden soll und was nicht?

Vielen Dank

Guten Tag

der wichtigste Punkt betreffend aktiviertem Anlagevermögen ist die klare Trennung zum Aufwand. Obwohl Sie selber entscheiden können, ab welchem Betrag aktiviert werden soll, sollte eine einmal festgelegte Aktivierungsgrenze beibehalten werden (Stetigkeit). Da Stühle & Tische für mind. 12 Monate angeschafft werden, können diese problemlos aktiviert & abgeschrieben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Nora

Nora, vielen Dank für deine Erklärung.

Ist es richtig, wenn ich nun 20 Stühle zu je 100.- anschaffe, dass ich diese embenfalls aktivieren kann obwohl ein Stuhl nur 100.- ist, der Gesamtbetrag sich aber auf 2’000.- beläuft?

Vielen Dank für deine Hilfe

Lieber Gruss
VelTro

Guten Morgen

Da für die Aktivierung der Preis pro Stück relevant ist und Revisionsstellen oftmals darauf achten, dass keine Kleinbeträge aktiviert werden, sollten die Stühle à CHF 100.- nicht aktiviert werden.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Nora