Hallo zäme
Unser Vermieter übernimmt einen Kostenanteil an der Bodenreparatur. Die Rechnung für die Reparatur habe ich auf 6050 Unterhalt Geschäftsräume gebucht.
Wie soll ich jetzt den Ertrag des Kostenanteils vom Vermieter verbuchen? Als Minderaufwand auf das 6050 oder auf ein Ertragskonto?
Beide Varianten sind möglich. Ich persönlich würde es als Aufwandminderung buchen. Schon möglich, dass es gemäss „Schulbuch“ im Ertrag gebucht wird, doch meiner Meinung nach ist in diesem Falle, mit der Buchung als Aufwandminderung, die Erfolgsrechnung aussagekräftiger.