Kann eine juristische Person Anteile einer anderen GmbH oder AG halten? Im Handelsregister wird ja üblicherweise immer die Privatperson eingetragen. Ist es möglich, dass dort an Stelle dessen eine GmbH oder AG als Halterin steht?
Nein. Im HR wird je nach Rechtsform unterschiedliches eingetragen. Wenn ich deinen etwas unlogischen Satz versuche zu ableiten, dann sprichst du wohl von einer GmbH. Bei dieser sind die Gesellschafter im HR eingetragen. Und nein, dies sind selbstverständlich nicht „üblicherweise immer die Privatperson“, sondern es ist stets der Gesellschafter. Dies kann sowohl NP als JP sein.
Wo? Siehe oben. Aber ja, wenn du GmbH und deren Gesellscahfter meinst.
Zur einfacheren Lesbarkeit trenne ich die GmbH und die AG:
GmbH
Im Handelsregister sind sowohl die Gesellschafter (Inhaber der Anteile) wie auch die weiteren Organe (Geschäftsführung und Revisionsstelle) und allfällig Zeichnungsberechtigte eingetragen.
AG
Im Handelsregister sind die Verwaltungsräte (delegierte der Inhaber), die weiteren Organe (Geschäftsführung und Revisionsstelle) und allfällig Zeichnungsberechtigte eingetragen. Wichtig: Die Inhaberschaft ist nicht sichtbar.
Zu der Frage von @KeinPlan: Ja eine juristische Person (AG & GmbH) kann Anteile einer AG oder GmbH halten. Dann wird diese im HR in der GmbH eingetragen, nicht so jedoch in der AG.
Alles klar?
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