Unselbständig Erwerbende können den Arbeitsweg von den Steuern abziehen - ich habe nun mehrfach gelesen, dass Selbständige dies nicht können, weil der Arbeitsweg nicht zu den Gewinnungskosten zählt. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung?
nein die Kosten sind ja fürs Auto im Geschäft. Also das Geschäft zahlt das Auto, falls es geschäflich notwendig ist, geht das so durch, sonst wird es gestrichen. Privatanteil dann nicht vergessen zu buchen, p.a. 9.6 % vom Kaufpreis ohne Mwst.
Vielen Dank. Das heisst also, dass sämtliche Kosten (abzüglich der 9,6%) abgezogen werden können, wird das Fahrzeug als Geschäftsauto anerkannt. Wenn nicht anerkannt, müsste ich ein Bordbuch führen und könnte dann aber den täglichen Arbeitsweg nicht geltend machen, oder?