Aufrechnungen durch Steueramt

Guten Tag Zusammen
Ich brauche Eure Hilfe. Würde mich sehr freuen, wenn ich ein Antwort erhalte.
Ich führe von einer neu gegründeten GmbH (Verkauf von Textilware) die Buchhaltung.

Ende 2016 wurde die Firma gegründet und die Handelsware wurden im Ausland gekauft und in die Schweiz transportiert. Ganz normal wurden für die Ware Vorsteuer beim Zoll bezahlt. Der Geschäftsinhaber hat die Ware von eigenem Geld im Ausland Bar bezahlt (über 50’000.00 Franken. Ich habe die Zahlung Kreditor an Kontokorrent Gesellschafter gebucht. Der Steueramt hat die Zahlung 50’000 Fr. bei der Steuer 2016 aufgerechnet. Mit der Begründung:
“nicht belegte Kreditorenzahlung”. Obwohl er eine Bestätigung vom Lieferant eingereicht hatte, wurde es nicht akzeptiert. Steueramt verlangte eine Bankbestätigung und das hatte er nicht, weil er Bar bezahlt hatte. Meine Frage ist. Muss ich jetzt die Buchhaltung anpassen. Dh. muss ich die Zahlung zurückbuchen? Da der Steueramt diesen Betrag aufgerechnet hat, ist somit gem. Steueramt der Verlust um den Betrag kleiner geworden. Was für Buchungen muss ich vornehmen, damit die Buchhaltung stimmt. Ich bin hilflos.

hallo Sevy

ich bin etwas über die Aktivität des Steueramtes überrascht.
Ich gehe ja davon aus, dass die eingekaufte Ware ja auch über die Firma verkauft wurde und somit auch im Inventar ersichtlich war. Des weiteren sollte ja damit auch ein Ertrag erzielt worden sein, sofern die Ware verkauft wurde, ansonsten diese ja noch im Warenlager enthalten sein müsste.

Zur Frage der Buchung, würde ich dies über das KK des Inhabers buchen und über das Eigenkapital (Verlustvortrag). Als Dokumentation kann die Veranlagung genommen werden. Somit stimmt der Jahresabschluss im Folgejahr (Buchung per 1.1. des neuen Geschäftsjahres) wieder mit der Steuerbuchhaltung überein. Eine andere Möglichkeit wäre dies über den ausserordentlichen Ertrag zu buchen. Da a.o. Erträge im Anhang offen gelegt werden müssen, habt Ihr somit wieder die ausgewiesene Transparenz.

Ich habe dies auch schon so gebucht und es wurde vom Steueramt so gebilligt. Wichtig ist die Dokumentation und allenfalls hilft es dies im Anhang offen zu legen.
Passt dies so.
Gruss
Arthur

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