Berufskleidung auch für privat verbuchen? sowie Sachleistungen

Wir kaufen für Mitarbeiter als Berufskleidung mit unseren Logo T-shirt und für unsere Schüler am Schulanfang T-Shirts mit Logos. Wir verbuchen diese unter Berufskleidung und kosten Schüler. Was ist nun, wenn Mitarbeiter und auch Schüler für sich noch privat Kleidung wollen, kann ich diese als durchlaufende Posten behandeln, d.h.die Rechnung über die Kleidung der Firma wird bezahlt und auf durchlaufende Posten gebucht und das Geld, das man erhält von den Mitarbeitern/Schülern für die T-Shirts ebenfalls auf durchlaufende Posten

Außerdem bekommen wir von einem Freizeitpark vergünstigte Karten. wir geben diese ab und zu an Kunden/Patienten. Kann ich solche Karten (Wert ca. 20 Euro) auch an Mitarbeiter als Sachleistung (freiwillige soziale Leistung) ausgeben,

Danke im voraus für die Beantwortung

Hi Maria

Bezüglich der Berufskleidung: finde ich eine gute Lösung und ich habe das auch jeweils so gemacht. Am besten du buchst das über eine Durchlaufkonto in der Bilanz.

Zu den Karten: Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Karten vergünstigt einkauft und als “Geschenk” oder “Repräsentation” verbucht. Diese gebt ihr dann kostenlos an Kunden ab.
Falls die Mitarbeiter diese Karten zum gleichen Preis kaufen können, dann solltet ihr die Einnahmen daraus als (Neben)Ertrag ausweisen (Bruttoprinzip).
Falls die Mitarbeiter die Karten ebenfalls kostenlos erhalten, sind das dann ja Geschenke und solange diese nicht 500.- pro Person und Jahr übersteigen, muss das auch nicht auf den Lohnausweis und bei der MWST muss auch nichts korrigiert werden. Hier könnte man sich höchstens überlegen, falls der Einkauf der Karten über “Repräsentation” verbucht wird, die Mitarbeiter-Karten auf ein Personalaufwands-Konto (freiwillige soziale Leistung) umzubuchen.

Ich hoffe, dir hilft dies so weiter.

Liebe Grüsse
Sylvia