Delikate Buchung?

Hallo, ich habe ein delikates Buchungsproblem das sicher nicht alle Tage vorkommt. Natürlich leide auch ich unter der Coronakrise und die Liquidität steht auf schwachen Füssen. Nun bin ich in Verhandlungen für ein interessantes Projekt. Der Kunde hat logischerweise auch Liquiditätsprobleme und bietet mir deshalb anstatt einer Zahlung, die Begleichung der Rechnung für meine Dienstleistung über Fr. 30’000 sofort in Aktien seiner Firma an. Eigentlich eine Vorauszahlung.
Könnt ihr mir da helfen, wie ich eine solche Einnahme verbuchen muss?
Werden die 30’000 bis zur Erfüllung der Dienstleistung als erhaltene Vorauskasse Ko 2030 verbucht und erst nach der Erfüllung des Auftrages als Einahme in Aktien auf z.B. Ko 1060 oder was empfehlt ihr mir?
Ich wäre sehr froh, eine umfassende Antwort zu erhalten, wofür ich heute schon Danke.
Viele Grüsse
Alfa-1

Hallo Alfa

Ja, das ist nicht ganz einfach. Der Logik entsprechend ist es zwar eine Vorauszahlung (so Du die Leistung noch nicht erbracht hast) und somit z.B. 2030 an 3400 zu verbuchen (kommt ja auch auf MwSt an - vereinbart oder vereinnahmt).
Wenn Du dann Deine leistung erbringst, buchst Du um: 1060 an 2030.

Das ist auch das eintige, was mir zum Thema einfällt. Es wäre schön, hätten noch ein paar mehr Leute eine idee dazu.

Gruess Hanspeter

Lieber Hampi52
Danke für deine Nachricht, die mehr oder weniger auch meinem Gedankengang entspricht. Trotzdem wäre es hilfreich, noch andere Buchungs-Vorschläge zu erhalten, falls überhaupt möglich.
Beste Grüsse
Alfa

hallo Alfa

grundsätzlich korrekt, bitte denkt aber auch daran, dass er Aktien erhält und nicht Cash. Somit wäre allenfalls auch ein Aktivkonto zu bebuchen (kfr. Finanzanlagen oder Beteiligung, wenn das Projekt längerfristig wäre/ist.
Auch wäre abzuklären ob diese Aktien überhaupt übertragen werden können (Vinkulierungsbestimmungen) oder ob es sich um eine GmbH handelt. Bei Uebergabe von Aktien/Stammanteilen gibt es Bedingungen für die Übertragung.
Weiter wäre auch abzuklären ob die Aktien/Stammanteile überhaupt werthaltig sind (ev. letzte Bilanz verlangen).

Dies so aus meiner Sicht noch zu ergänzen zu Hanspeter’s Info.
Gruss
Arthur

Ich würde mir vor allem zuerst mal anschauen, wie die Firma aufgestellt ist. Wenn sie selber
Probleme hat, vielleicht sind die Aktien auch nicht so viel / gar nichts wert? Er hat ja anscheinend selber Probleme. Mir persönlich wäre das zu riskant. Nur Bares ist Wahres! Siehe auch Kommentar von Arthur.

Hallo Alfa-1

Ob es schlau ist, eine Bezahlung für einen Auftrag in Aktien anzunehmen oder nicht, kommt auf die Umstände und das Unternehmen an. Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Es kann sich als Flop oder als Erfolg herausstellen. Denn bei Erfolg können die Aktien eventuell in Zukunft teurer verkauft werden oder man erhält jährlich Dividenden bei langfristiger Haltung der Aktie.

Sofern du dir das gut überlegt hast und es so machen willst, würde ich das nach Schulbuchhaltung (Standardkonten, ich kenne deine Kontenbezeichnungen nicht) so buchen:

1.) Forderung aus Lieferungen und Leistungen (ehem. Debitoren) / Ertrag (Warenertrag, Dienstleistungsertrag etc.)

2.) Wertschriften / Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Weiterhin ist die MWST zu berücksichtigen (falls MWST-pflichtig). Da kenne ich mich aber momentan noch zu wenig aus wie das mit MWST läuft wenn mit „Waren“ statt Geld bezahlt wird. Ich hoffe, da kann jemand noch etwas konstruktives dazu sagen.

Ausserdem ist zu berücksichtigen ob du eine Offen-Postenbuchhaltung führst oder nicht. Bei der OP-Buchhaltung würde Schritt 1 wegfallen, da man dort nur effektive Einnahmen bucht und keine Debitoren-Konten führt.

Im Falle von Offenposten Buchhaltung wäre die Buchung wohl direkt:

Wertschriften / Ertrag (Warenertrag, Dienstleistungsertrag etc.)

Auch zu berücksichtigen ist wahrscheinlich, dass Wertschriften für die Buchhaltung Ende Jahr auch bewertet werden müssen. Das ist kein Problem wenn es normale Aktien sind. Wenn es aber börsenkotierte Aktien sind deren Marktwert sich verändert, kann das auch ein Stolperstein sein.

Ich hoffe ich konnte einige Anhaltspunkte liefern.

Lg

Guten Morgen Alfa-1

Das richtig heikle liegt ja schon im Entscheid, ob du diesen Deal eingehen willst. Aber anscheinend bist du dir da sicher.
Und nochmals heikel wäre / ist es, wenn sich das Ganze über den Jahresabschluss hinziehen würde. Aber das ist hoffentlich nicht der Fall. Somit ist viel entscheidender, dass das Endergebnis der Buchung stimmt.

Aber trotzdem eine Idee der Vorgehensweise (Annahme eine „normale“ Buchhaltung. Also MwSt. Pflicht und vereinbarte Methode):

Übertragung Aktien (Annahme langfristige Haltedauer):
Ist Anscheinend eine Vorauszahlung. Das heisst, sobald die Aktien vertraglich dir gehören (mit Kaufvertrag, usw.) und du die Werthaltigkeit geprüft hast

Beteiligung / Vorauszahlung
allenfalls, wenn noch Goodwill im Spiel ist: Goodwill / Vorauszahlung

Bei Leistungserbringung (Rechnungsstellung):
Forderungen / Ertrag (inkl. MwSt)

Bei Fälligkeit (oder direkt nach Leistungserbringung):
Vorauszahlung / Forderungen

Viele Grüsse
Jakob

Einen schönen guten Tag an alle
die mir in den letzten Tagen auf meine Anfrage geantwortet haben. Ich bin sehr froh über die Tipps die ich so erhalten habe und all die Ratschläge die mir helfen, das „Geschäft“ richtig zu verbuchen. Andererseits habe ich das Gefühl, den Bedenken die von allen Seiten kamen etwas die Speerspitze zu brechen. Natürlich haben wir das Projekt geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass wir das begrenzte Risiko handeln können. Das Projekt beinhaltet nämlich ein grosses zukünftiges Potential. Ausserdem müssen wir nicht bis ende Jahr warten bis wir eventuell Dividenden erhalten, sondern sind zu dem direkt und monatlich und unbefristet an einem Umsatzbonus beteiligt. Falls wir das unternehmerrisiko scheuen würden, hätten wir gar keine Unternehmung gründen dürfen - sondern hätten Angestellt bleiben sollen. Nochmals, herzlichen Dank an die wertvolle Mithilfe.
Beste Grüsse
Alfa-1