ich habe für einen Mitarbeiter rückwirkend Kinderzulagen gesprochen bekommen. Nun habe ich Zahlungen erhalten für das Jahr 2017.
Die Jahre 2018/2019 wurden der aktuellen Akonto Rechnung Juli 20 abgezogen.
Wie verbuche ich nun die Zahlungseingänge und Zahlungen an den Mitarbeiter korrekt für die bereits abgeschlossenen Jahre?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Das kommt drauf an, wie bei Euch generell SVA und KIZU gebucht werden und was an KIZU für diesen Mitarbeiter bereits 2017-2019 abgewickelt wurde: Wenn alles im Jahr 2020 abgewickelt wird, ist allein das Zahlungsein- und -ausgangsdatum der KIZU für Lohnausweis und Buchhaltung wesentlich und berührt die Buchhaltungen 2017-2019 nicht. Hier ein Vorschlag für diesen Fall mit Buchung der Sozialversicherungsbeiträge über ein Kontokorrent Ausgleichskasse „KK SVA“:
Zahlungseingang von SVA für KIZU2017: Bank / Lohndurchlauf
Zahlung an SVA mit Abrechnung Juli 2020: KK SVA / Bank
Anteil KIZU2018-2019 aus der Abrechnung Juli 2020: KK SVA / Lohndurchlauf
Zahlung an Mitarbeiter KIZU2017-2019: Lohndurchlauf / Bank
Wenn aber - warum auch immer - bereits 2017-2019 Kinderzulagen an den Mitarbeiter ausbezahlt wurden, müsste man schon die entsprechend gemachten Buchungen aus diesen Jahren kennen, um die KIZU wieder auf Null aufzulösen.
herzlichen Dank für deine Antwort. Es wurden keine KIZU ausbezahlt in den Vorjahren. Dann kann ich mich an deinen Buchungsvorschlag halten. Das wird mir helfen. Besten Dank.
Gruss Philippe
Doch noch eine Frage, ich muss die KIZU für 2017 - 2018 aber doch über einen Lohnlauf 2020 abrechnen damit die Beträge auf dem Lohnausweis erscheinen. Korrekt?