Hallo Philippe
Das kommt drauf an, wie bei Euch generell SVA und KIZU gebucht werden und was an KIZU für diesen Mitarbeiter bereits 2017-2019 abgewickelt wurde: Wenn alles im Jahr 2020 abgewickelt wird, ist allein das Zahlungsein- und -ausgangsdatum der KIZU für Lohnausweis und Buchhaltung wesentlich und berührt die Buchhaltungen 2017-2019 nicht. Hier ein Vorschlag für diesen Fall mit Buchung der Sozialversicherungsbeiträge über ein Kontokorrent Ausgleichskasse „KK SVA“:
- Zahlungseingang von SVA für KIZU2017: Bank / Lohndurchlauf
- Zahlung an SVA mit Abrechnung Juli 2020: KK SVA / Bank
- Anteil KIZU2018-2019 aus der Abrechnung Juli 2020: KK SVA / Lohndurchlauf
- Zahlung an Mitarbeiter KIZU2017-2019: Lohndurchlauf / Bank
Wenn aber - warum auch immer - bereits 2017-2019 Kinderzulagen an den Mitarbeiter ausbezahlt wurden, müsste man schon die entsprechend gemachten Buchungen aus diesen Jahren kennen, um die KIZU wieder auf Null aufzulösen.
Gruss Bruno