im Merkblatt “Abschreibungen und Rückstellungen” des Kantons GR steht etwas von Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung und des Folgejahren iHv 80%. Jemand anders meinte, man dürfe bei 1.500 oder gar 1.800 Franken sogar alles abschreiben.
Das mit den Sonderabschreibungen scheint im Kanton Graubünden effektiv so zu sein. Kannst du also anwenden, wenn du willst.
Die von Hanspeter erwähnte CHF 1’000 Grenze ist oft der Fall in der Praxis.
Ich unterscheide jeweils noch ob es relevant ist. Ein PC in einer grösseren Firma mit sagen wir mal 100 PC im Einsatz, würde ich nie aktivieren. Auch wenn der halt 1’800 oder 2’000 kostet. Das ist für mich ein “Verbrauchsmaterial”.
Ein dreijähriger PC ist für mich nicht mehr aktivierungsfähig. Ein PC ist schon alt, wenn du mit ihm das Verkaufslokal verlässt :-).
Somit 61xx / Kasse, da ich “Hardware” immer in die 61xx Kategorie nehme.
oder Alternativ 6570 / Kasse.
Nebenbei finde ich aber CHF 1’500 für einen dreijährigen PC eine Stange Geld. War das so ein Edelteil mit CAD und weiss nicht was?
Aha - gute Terminologie. Bei PCs ist 1500 teuer, bei angebissenen Äpfeln wertstabil.
Jetzt verstehe ich, warum Leute bei Neuauflagen vor dem Shop campieren - grins…
Hm - Cool - da frage ich mich, warum eine neues Produkt von Apfel immer schon angebissen ist??
Da verliert der Apfel tatsächlich schon an Wert, wenn du mit ihm den Laden verlässt … eine komische Welt ist das