Gibt es eigentlich eine feste Grenze, ab wann man ein für das Betriebsvermögen gekauftes Gut (z.B. Smartphone, PC, Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm…) aktivieren und über mehrere Jahre abschreiben muss und bis wann man es zur Vereinfachung direkt in den Aufwand buchen kann?
Ähnlich wie die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) in Deutschland (800 Euro) oder Österreich (1000 Euro)?
Ich habe beim Googlen nix festes gefunden - legt das jede Firma für sich fest oder gibt es Richtlinien der Steuerämter? (in diesem Fall Zürich)
Über einen Tipp würde ich mich freuen,
vielen Dank und viele Grüsse
OR Art. 959 Abs. 2 regelt aber was aktiviert werden muss. Da kannst du also Probleme bekommen, wenn du nicht handelst, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Es gibt aber einen grossen Ermessensspielraum.
In der Praxis wird m.E. am häufigsten ab CHF 1’000.00 aufwärts aktiviert. Darunter nicht, auch wenn man „müsste“ → Wesentlichkeit