Liebe Experten,
Ich stehe gerade auf dem Schlauch, und hoffe jemand hat hier eine Idee damit ich meinen Kopf wieder frei habe.
Folgendes Szenario. Das Gründungskapital ist ein Darlehen von einer anderen Firma und diese bezahlt das Gründungskapital auf die Bank der neuen Gesellschaft.
Normalerweise würde ich Bank / EK buchen 20,000. Aber wie bringe ich nun dieses Darlehen in die Bücher?
Das Darlehen wird kurz darauf von der neuen Firma zurückbezahlt. Sprich Darlehen / Bank
Wenn ich die Kapitaleinlage Bank / Darlehen buche, dann fehlt mir die Buchung im Eigenkapital.
Also entweder bringe ich das Darlehen oder das EK nicht in die Bücher.
Hat jemand eine Idee?
Besten Dank vorab
Lg
Roger
ich nehme mal an aufgrund der Kapitalhöhe sprechen wir hier von einer GmbH.
Da muss man bei Barliberierung ein Einlagekonto bei einer Bank eröffnen und dorthin 20’000 einzahlen.
Anscheinend hat GmbH1, für die neu zu gründende GmbH2 einbezahlt. Normalerweise ist der Eigentümer der GmbH2 Sie, oder es könnte natürlich auch eine Tochtergesellschaft gründen.
Annahme Sie gründen GmbH2 mit fremden Geld von GmbH1.
Also haben Sie ein Darlehen bei GmbH1 bezogen.
Aktivdarlehen an Bank
Neue GmbH erhält Ihr Geld
= Bank / Stammkap. 20000
dann beziehen Sie 20’000 von GmbH
= Aktivdarlehen GmbH2 an Bank
Damit zahlen Sie Geld an GmbH1 retour.
→ falls das so wäre wäre das eine Verletzung vom OR, Kapitalrückgewähr!!
Wird viel zu oft gemacht. eine Lösung das Darlehen wird an Sie gewährt. Im Prinzip darf dann natürlich nicht die GmbH das Geld zurückzahlen. Sie dürfen jedoch frei über das Geld der GmbH verfügen.
Dann würde die Buchung für die Rückzahlung bei der GmbH2 dann so aussehen
Aktivdarlehen/Bank 20’000
Der Hacken dabei ist, das dieses Darlehen dann innerhalb kurzer Frist zurück gezahlt werden muss (von Ihnen) oder sie das ganze als Einkommen (Lohn oder Gewinnausschüttung/Gewinnvorwegnahme) zu versteuern haben. Ich empfehle in dem Fall unbedingt das ganze Schriftlich (Darlehensvertrag) festzuhalten, inkl. Rückzahlung und Verzinsung und dann hoffen das, wenn es beim Abschluss noch vorhanden sein sollte, ein gut gelaunter Steuermensch zugewiesen bekommen. Es ist eine Grauzone.