Hallo,
wir haben eine Rechnung an den falschen Lieferanten bezahlt und nun - einige Tage später - eine Gutschrift erhalten. Gerne würde ich die nun quasi gegen den Aufwand buchen. Aber das darf ich doch eigentlich nicht. Muss ich nun die Zahlung der Rechnung als ausserordentlichen Aufwand buchen und die Rückzahlung als ausserordentlichen Ertrag?
Ich wäre euch für ein Feedback sehr dankbar.
Beste Grüsse
Dido