Ist der Verkauf eines Gutscheins MWST-pflichtig?

Wir verkaufen in unserem Laden Gutscheine. Sind diese MWST-pflichtig? Oder wie muss ich damit umgehen?

Vielen Dank für die Hilfe schon im Voraus!

Gutscheine sind gemäss MWST Info reine Zahlungsmittel. Beim Verkauf des Gutscheins wird keine Leistung erbracht. Beim Gutschein handelt es sich um Nicht-Entgelte. D.h. der Verkauf des Gutscheins im Laden ist nicht MWST pflichtig.

Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, fällt die MWST an. Die MWST wird dann z.B. auf der Kassen-Quittung oder einer Rechnung ausgewiesen. Das Zahlungsmittel selber ist für die MWST Pflicht der eigentlichen Transaktion nicht relevant: ob der Einkauf in Cash, per Kreditkarte oder per Gutschein bezahlt wird, ist letztlich irrelevant für die MWST auf dem Kassen-Beleg.

Wäre bereits der Kauf des Gutscheins MWST pflichtig, würde Euer Kunde die MWST doppelt bezahlen müssen.

Der verkaufte Gutschein ist eine Forderung gegenüber dem Kunden resp. dem Inhaber des Gutscheins. Deshalb muss diese Forderung auf der Passivseite als Fremdkapital ausgewiesen werden. Wird der Gutschein eingelöst, muss diese Forderung auf 0 gebucht werden (Gegenkonto: Ertrag / MWST).

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Es ist eventuell gut anzugeben auf welcher Basis die MWST belastet wird. In unserer Firma wird sie nämlich auf die einkassierten Beträge belaste (und nicht auf die verrechneten…) t. Im Falle eines Gutscheines also wird die MWST beim Verrechnen des Gutscheins belastet, und wenn dieser bezahlt wird zahlen wir auch die MWST. Wenn dann der Empfänger des Gutscheines diesen geltend macht, wird der Gutschein als Gutschrift eingetragen und beim Verrechnen des Warenbezugs in Abzug gebracht.
Die MWST wird so nur einmal belastet und bezahlt…

Hallo LeoCor

Aus dem Beitrag von vorhin habe ich gesehen, dass ihr die MWST vereinnahmt abrechnet. Ich habe Kunden, welche das Geld aus der Bezahlung des Gutscheins in eine separate Kasse legen. Sie wissen dann, dass das Geld in dieser Kasse die Schuld gegenüber Kunden darstellt. Wenn ein Kunde einen Gutschein einlöst, dann nimmt man das Geld aus dieser Gutschein-Kasse und legt es in die aktuelle Kasse. So kann man die Administration vielleicht etwas kleiner halten. Aber schön finde ich diese Lösung auch nicht.

Kennt jemand bessere Lösungen für die vereinnahmte Abrechnung?

Viele Grüsse
Bookie

Die von Bookie erwähnte Variante funktioniert wohl nur wenn der Laden klein ist und keine Filialen hat? und ich frage mich wie das Kassenjournal denn am Ende des Tages aussieht?

Welche “sauberen” Varianten möglich wären hängt davon ab, ob EDV vorhanden ist oder alles manuell läuft. Mit EDV würde mir eine gute Variante scheinen dass der Gutschein eine Artikel Nummer hat, so wie auch die anderen Artikel im Lager. Aber bei der Verrechnung müsste die Möglichkeit bestehen, diese ohne MWST zu erstellen, davon ausgehend dass diese aufgrund der verrechneten Artikel belastet wird. Und sie würde dann belastet wenn der Gutschein eingelöst, also Ware verkauft wird.
Vielleicht könnte man die Artikel in Gruppen aufteilen und der Gutschein wäre dann in einer Gruppe ohne MWST…

Hallo LeoCor
Gutscheine sind reine Zahlungsmittel. Bei deren Verkauf wird keine Leistung erbracht. Es handelt sich um Nicht-Entgelte, die nicht zu versteuern sind. Im Zeitpunkt der Einlösung - unabhängig der Abrechnungsart (vereinnahmt oder vereinbart) - ist das Entgelt zum massgebenden Steuersatz zu versteuern. Als Entgelt gilt der Gegenwert des verkauften Gegenstandes oder der erbrachten Dienstleistung.

Beste Grüsse
Silversurfer

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