Man darf separate Konti für Privateinlagen und –entnahmen benutzen, falls man das wünscht, aber es ist keine Pflicht.
Gemäss Schweizer Kontenrahmen KMU ist ein separates Konto für Kapitaleinlagen/-rückzüge vorgesehen (siehe unten), aber in der Praxis wird das oft über das Privatkonto verbucht. Auch ich buche sowohl Privateinlagen sowie -bezüge über das Konto 2850 Privat.
Eigenkapital (Einzelunternehmung) gemäss Schweizer Kontenrahmen KMU:
2800 Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres
2820 Kapitaleinlagen und Kapitalrückzüge
2850 Privat
2891 Jahresgewinn oder Jahresverlust