Korrekturbuchungen Stockwerkeigentümerabrechnung

Hallo zusammen,
Frage: Bei der Kostenabrechnung der Stockwerkeigentümer-Abrechnung sind gemäss Kontoauszug Korrekturbuchungen (im Jan 2022) aufgeführt. Die Begründung der Verwaltung lautete, dass diese infolge Budgetüberschreitung erfolgen mussten. Muss da nicht ein entsprechende Abrechnungsbeleg resp. Buchungsbeleg vorliegen, der eingefordert werden kann? Wie kann die Richtigkeit dieser Buchung ‚Budgetüberschreitung‘ nachgeprüft werden? Danke für wertvolle Hinweise.

ich würde das Buget hervornehmen und das Ist. So sollte man die Überschreitung sehen.

zBsp 3000 zuviel, Ihr Anteil 10% → also 300 Korrektur

Ich verstehe nicht, was „Korrekturbuchungen“ genau sein sollen.

Wurden die Stockwerkeigentümer aufgefordert, Zahlungen an die Gemeinschaftskasse (Bank) zu leisten, um ein wegen der Budgetüberschreitung drohendes Negativsaldo auszugleichen?

Wie kam die Budgetüberschreitung zustande? Da muss es doch (unerwartet hohe) Rechnungen geben, welche diese erklären…

Danke Dierk und Michel für eure Rückmeldungen. Nachdem eine Budgetüberschreitung festgestellt wurde, hat die Verwaltung entsprechende Korrekturbuchungen entsprechend den Wertquoten der Stockwerkeigentümer vorgenommen, die auf dem entsprechenden Kontoauszug ersichtlich waren. Jedoch ist auf dem Kontoauszug nur der Buchungstext ‚Korrekturbuchung‘ aufgeführt, sodass man nicht nachvollziehen konnte, wie sich die Buchung zusammensetzte. Grundsätzlich müsste meiner Meinung nach für jede Buchung ein Buchungsbeleg vorhanden sein, also auch für diese Buchung, wo im Detail nachvollzogen werden kann, wie sich der Buchungsbetrag zusammensetzt. Dem werde ich bei der Verwaltung noch nachgehen müssen. Diese (die Verwaltung) müsste jedoch in der Lage sein, auf Anfrage, umgehend einen solchen Beleg vorlegen zu können oder wird in der Buchhaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften ein anderer Usus gepflegt?