Muss eine Salär-Software vollständig in die Buchhaltung integriert sein?

Immer wieder wird behauptet, dass eine Buchhaltungs-Lösung erst dann vollständig sei, wenn eine Salär-Software integriert ist.

Ich glaube nicht an diese These. Folgende Punkte sprechen aus meiner Sicht dagegen:

  1. Pro Jahr muss 12 Mal ein FiBu-Beleg aus der Lohn-Software in die Buchhaltung eingebucht werden. Der Aufwand dazu ist im Vergleich zum sonst anfallenden Buchungsvolumen fast vernachlässigbar.
  2. Sammelbuchungen vereinfachen die Abstimmungsarbeiten in der Buchhaltung erheblich. Eine Aufwändige Detail-Verbuchung von Salärtransaktionen in der Buchhaltung ist nicht zielführend, insbesondere dann, wenn die Salär-Software als Nebenbuch angesehen wird.
  3. Abrechnungen von Sozialversicherungen werden nicht in der Lohnbuchaltung, sondern in der Buchhaltung verbucht. Ausser einer inhaltlichen Kontrolle gibt es keinen weiteren Anknüpfungspunkte mit der Salär-Software.
  4. Organisatorisch ist HR oft von der Buchhaltung getrennt. Deshalb ist auch keine gemeinsame Software erforderlich.

Was ist Eure Meinung dazu? Muss eine Lohnbuchhaltung zwingend vollständig in die Buchhaltung integriert sein oder es sogar ein Vorteil, wenn sie das nicht ist?

Hallo tbraendle

Sie haben schon recht mit diesen 4 Punkten - aber praktisch ist es trotzdem, wenn der FiBu-Beleg nicht zusätzlich in der Buchhaltung erfasst werden muss.

Viele Grüsse
Bookie

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Hallo zusammen
Aus meiner Sicht ist dies nicht der Fall. Praktisch ist es in den meisten Fällen sicher (je nach Anzahl Arbeitnehmer). Aber Grundsätzlich besteht gar keine Pflicht eine Lohnbuchhaltung in einer Software zu führen. Gerade in kleineren Betrieben wird darauf häufig verzichtet und diese Buchhaltungen sind auch vollständig.
Beste Grüsse
rebu

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Getrennt für Kleine reicht easy. Eine Sammelbuchung pro Jahr. Fertig. Basis die gratis Tabelle von Herrn Brändle oder von Medisuisse File (funktioniert auch in Numbers auf IPad) mit Unterschrift Mitarbeiter. PDF für Lohnmeldungen geht automatisch und reicht für AHV, Versicherer, Steuer …
Keep it simple.

H. Kreuzer
Swiss Columbo Services

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Ob eine Lohnbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung integriert ist oder nicht ist meines Erachtens nicht der springende Punkt. Wichtig ist die Einhaltung der Ordnungsmässigkeit. Diese hängt stark von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dabei darf aber die Komplexität der Lohnverarbeitung nicht unterschätzt werden. Wie bookie bereits angemerkt hat, bietet eine integrierte Lösung resp. eine Lohnsoftware einige Vorteile und unterstützt den Anwender bei der korrekten Abrechnung mit den Sozialversicherungen (z.B. ELM), der Verbuchung in die Finanzbuchhaltung (z.B. Arbeitgeberbeiträge) und der korrekten Erstellung der Lohnausweise.

Wichtig bei der Erstellung der Löhne und anschliessenden Verbuchung in die Finanzbuchhaltung ist - unabhängig wie die Löhne erstellt werden - die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB). Diese Grundsätze wurden im Rahmen des neuen Rechnungslegungsrechts neu formuliert und sind für alle buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtend.

Folgende fünf GoB werden im Gesetz aufgeführt (Art. 957a Abs. 2 OR):

  1. die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle
    und Sachverhalte;
  2. der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge;
  3. die Klarheit;
  4. die Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens;
  5. die Nachprüfbarkeit.

Beste Grüsse
Silversurfer

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